Vereinfachung des Verfahrens bezüglich der A1-Bescheinigung in der Grenzregion

Vorstand

Plenarversammlung vom 20.12.2019

Die für jeden beruflichen Aufenthalt im Nachbarland notwendige A1-Bescheinigung, die als Nachweis für das auf den Beschäftigten anwendbare Sozialversicherungsrecht dient, führt zu zeitintensiven Verwaltungsformalitäten für grenzüberschreitend Beschäftigte. Der Oberrheinrat spricht sich für praxisorientierte Lösungen der Problematik aus.

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