Beschlüsse

Der Oberrheinrat formuliert seine Empfehlungen und Forderungen als Resolutionen. Diese richtet er insbesondere an die zuständigen nationalen, kantonalen und Landesregierungen, einzelne Verwaltungsstellen, die Europäische Union oder die Oberrheinkonferenz. Die Stellungnahmen der Adressaten werden dem Plenum jeweils vorgelegt.

In der Regel bereiten die Kommissionen oder der Vorstand Beschlussentwürfe vor. Der Oberrheinrat fasst seine Beschlüsse grundsätzlich im Einvernehmen. Ist dies nicht herstellbar, beschließt er mit zwei Dritteln der Anwesenden, mindestens aber der Hälfte seiner Mitglieder.

Hier finden Sie alle Beschlüsse des Oberrheinrates seit seiner Gründung. Die Beschlüsse sind nach Kalenderjahr geordnet.