INTERREG III

Plenarsitzung vom 26. April 1999

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 26. April 1999, und auf Antrag des Vorstands,

  1. erkennt die äusserst positiven Konsequenzen an, die die Gemeinschaftsinitiative INTERREG auf die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gehabt hat. Neben dem finanziellen Vorteil haben die INTERREG-Programme auch zu Auswirkungen auf die raumordnerische Gestaltung des Oberrheins und, in gewissem Masse, zur Strukturierung von grenzüberschreitend kooperierenden Teilgebieten geführt ;
  2. teilt den Wunsch der Europäischen Kommission, die kleinen Programme zusammenzufassen ;
  3. schlägt infolgedessen vor: ein einziges INTERREG-Programm für den Oberrhein während der Periode 2000 – 2006 aufzustellen; die Pamina und Mitte-Süd Begleitausschüsse und Arbeitsgruppen zusammenzufassen; 3 lokale Initiativegruppen einzurichten, die den 3 regionalen mit dem Oberrheinrat zusammenarbeitenden Arbeitsgemeinschaften entsprechen (Pamina, Mitte, TriRhena);
  4. unterstreicht, in Bezug auf die Anwendung der Gemeinschaftsregelung Nr. 2064/97 vom 15. Oktober 1997 zu der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Finanzkontrolle der vom europäischen Strukturfond kofinanzierten Aktivitäten, die Besonderheit in der Ausführung grenzüberschreitender Programme (z. B. einheitliche Verwaltungsstruktur der Finanzmittel und der Kontrolle von finanziellen Belegen), aus der die Notwendigkeit einer Abstimmung zwischen Frankreich und Deutschland über die Anwendung dieser Regelung resultiert ;
  5. regt an, die EU-Prioritäten, wie z.B. die nachhaltige Entwicklung oder die transeuropäischen Verbindungen, bei der Erarbeitung von grenzüberschreitenden Projekten in Kauf zu nehmen.

Zurück