Die Plenarversammlung des Oberrheinrats traf sich zum zweiten Mal in 2021

2. Plenarversammlung 2021 | Videokonferenz, 10.12.2021

Die Plenarversammlung des trinationalen Parlaments der Oberrheinregion trat am 10. Dezember 2021 digital zusammen. Neben zwei Resolutionen zur Erleichterung des Alltags für Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben die Gewählten aus der Nordwestschweiz, Baden, der Südpfalz und dem Elsass Beschlüsse im Hinblick auf die Schieneninfrastruktur im nördlichen Oberrhein sowie die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen für die Grenzregion gefasst. Im kommenden Jahr übernimmt Matthias Ackermann, Fraktionsvorsitzender im Kreistag Südliche Weinstraße, die Präsidentschaft des Oberrheinrats für die Delegation Rheinland-Pfalz.

Die Mitglieder nahmen auch die ersten Ergebnisse des Kongresses „Pandemie am Oberrhein: passende Lösungsansätze für eine Metropolregion“ vom 26. November 2021 zur Kenntnis. Es wird nun zusammen mit der Oberrheinkonferenz mit Hochdruck versucht, die Grundlagen für ein trinationales Lagezentrum zu schaffen, sodass die nationalen Krisenstäbe auf allen Ebenen auch über grenzüberschreitende Informationen verfügen.

Erleichterungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gefordert

Trotz Bemühungen auf nationaler Ebene haben Deutschland und Frankreich bisher keine Lösung für das Problem der Doppelbesteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern gefunden, die in Frankreich leben und deutsches Kurzarbeitergeld beziehen. Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung Anfang November die aktuelle deutsche Berechnungsweise verworfen, da eine mittelbare Diskriminierung der Betroffenen vorliege. Der Oberrheinrat fordert daher, nun endlich eine nachhaltige Lösung zu finden.

Die Mitglieder sehen auch Verbesserungsbedarf bei der Möglichkeit für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, mobil zu arbeiten. Normalerweise dürfen sie nicht mehr als 25 % ihrer Arbeitszeit im Wohnsitzland leisten. Pandemiebedingt darf diese Grenze aktuell überschritten werden. Dies sollte langfristig beibehalten werden, um den Beschäftigten auch künftig mehr Flexibilität zu ermöglichen.

„Es darf in einem grenzüberschreitenden Lebens- und Arbeitsraum nicht sein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Einrichtung aufgrund ihres Wohnorts unterschiedlich behandelt werden. Am Oberrhein sollten alle Beschäftigten unabhängig davon dieselben Möglichkeiten haben, im Home-Office zu arbeiten.“
Dr. Christian von Wartburg, Präsident des Oberrheinrats 2021

Schieneninfrastruktur im nördlichen Oberrhein ausbauen

Die Region Grand Est, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland planen ab Dezember 2024 eine Reihe von Verbesserungen im grenzüberschreitenden Zugverkehr. Dazu gehören neue umsteigefreie Verbindungen und eine verbesserte Taktung. Leider sind momentan nicht alle Verbesserungen umsetzbar, da die Qualität der Infrastrukturen nicht ausreicht. Der Oberrheinrat fordert daher, die Strecken schnell zu ertüchtigen, damit das verbesserte Nahverkehrsangebot tatsächlich ab Dezember 2024 zur Verfügung stehen kann.

Ausnahmeregelungen für Grenzregionen ermöglichen

In Grenzregionen treffen unterschiedliche Rechtsrahmen aufeinander, die nicht immer miteinander kompatibel sind. Um den Alltag der Menschen zu erleichtern und Probleme wie die gegenseitige Anerkennung von Umweltplaketten zu lösen, wäre es oft sinnvoll, pragmatische Ausnahmereglungen in den Grenzregionen zu schaffen. In ihrer Resolution fordern die Gewählten daher im Hinblick auf den Aachener Vertrag, der ein solches Instrument für die deutsch-französische Grenzregion vorsieht, die Verfahrensweise zu klären und auch die Schweiz mit einzubeziehen.

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