Zukunft der "Instituts français" in Deutschland

Plenarsitzung vom 8. Juni 2001

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 8. Juni 2001, und auf Antrag der Kommission "Kultur – Jugend – Ausbildung",

  1. würdigt die Entscheidung des französischen Staates nach Ende des Zweiten Weltkrieges, das Netz der französischen kulturellen Einrichtungen in Deutschland zu gründen, mit dem Ziel die französische Sprache und Kultur zu verbreiten;
  2. nimmt zur Kenntnis, dass die französische Regierung eine Reform des Netzes der französischen kulturellen Einrichtungen in Deutschland beabsichtigt, die zur Schliessung von Häusern bzw. zu Übertragung von deren Funktion auf Beauftragte bei deutschen Institutionen führen würde;
  3. ist der Überzeugung, dass insbesondere die europäische Integration, die wachsende Rolle der grenzüberschreitenden Kooperation und die verstärkte Einbeziehung der Gesellschaft innerhalb der deutsch-französischen Beziehungen sowie die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur und der Erziehung als eine der Grundlagen der politischen Kooperation die Fortführung der Arbeit der französischen kulturellen Einrichtungen in Deutschland erforderlich machen;
  4. befürchtet, dass demgegenüber die Aufgabe des Netzes der französischen kulturellen Einrichtungen insbesondere der Entwicklung des Französischunterrichts in Deutschland schadet und die Grundlagen der Entwicklung der Zweitsprachigkeit beträchtlich schwächt;
  5. ist der Auffassung, dass die Überlegungen der französischen Regierung im Gegensatz zur Verstärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit stehen und zugleich einen bedauerlichen Rückzug des französischen Staates aus einer wichtigen Aufgabe bedeuten würden;
  6. erwartet, dass die französische Regierung ihr Konzept für eine Veränderung des französischen kulturellen Netzes in Deutschland veröffentlicht und auch die französischen regionalen Gebietskörperschaften, die von den Entscheidungen betroffen sind, einbezieht;
  7. spricht sich dafür aus, dass die französische Regierung ihre finanzielle Trägerschaft gegenüber den französischen kulturellen Instituten, die sich im deutsch-französischen Grenzbereich befinden, wie insbesondere die Standorte Karlsruhe und Freiburg in der Oberregion, vor dem Hintergrund der geleisteten Dienste dieser Einrichtungen als Multiplikatoren der europäischen Integration und Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, weiter gewährleistet.

Der Oberrheinrat richtet diesen Beschluss an :

  • in Frankreich : Ministère des Affaires Etrangères, Préfecture de la région Alsace ;
  • in Deutschland : Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland ; Landesregierung von Baden-Württemberg ; Landesregierung Rheinland-Pfalz ; Stadt Karlsruhe ; Stadt Freiburg im Breisgau ;
  • in der Schweiz : Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz.

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