Zukunft der Gemeinschaftsinitiative INTERREG
Plenarsitzung vom 10. Juni 2005
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 10. Juni 2005, auf Antrag der Kommission Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie des Vorstandes,
- bekräftigt seinen Beschluss vom 21. Juni 2004 und fordert die deutsche Bundesregierung auf, für die Beibehaltung der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an den alten EU-Binnengrenzen im Rahmen der EU-Strukturpolitik ab 2007 einzutreten;
- begrüßt nachdrücklich den Beschluss des deutschen Bundesrates vom 15. Oktober 2004, in dem der Bundesrat sich insbesondere dafür ausspricht, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch weiterhin an allen Binnengrenzen der Gemeinschaft zu fördern;
- spricht sich dafür aus, bei der weiteren Diskussion über die Ausgestaltung des Ziels 3 der EU-Strukturförderung auch die vorgeschlagene Aufteilung der für die europäische territoriale Zusammenarbeit vorgesehenen Mittel zu überprüfen und dabei alternative Überlegungen einfließen zu lassen wie etwa den Gedanken einer im Vergleich zu den Mitteln für die transnationale Zusammenarbeit (Ziel B) stärkeren Zuteilung von Mitteln für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Ziel A), um somit finanziellen Spielraum für die Fortführung der Förderung an den alten Binnengrenzen zu schaffen;
- sieht sich mit dieser Empfehlung im Einklang mit allen Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-französischen Grenzraum;
- vertritt die Auffassung, dass die grenzüberschreitenden Projekte von Südbaden mit der Schweiz und Österreich sowie von Baden mit dem Elsass für die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union modellhaft sind und deshalb im Sinne des weiteren Zusammenwachsens der Mitgliedstaaten auch in Zukunft gefördert werden müssen;
- betont, dass das Zusammenwachsen des grenzüberschreitenden Oberrheinraumes wegen der unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen keinesfalls abgeschlossen ist, so dass man nicht davon ausgehen kann, dass das Ziel der europäischen Strukturförderung bereits erfüllt ist. Nach seiner Auffassung liegt im Zusammenwachsen von Grenzregionen der besondere europäische Mehrwert.
Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:
- die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
- die Regierung der Französischen Republik,
- die Regierung den Schweizer Bundesrat.