Vereinfachte Ausreisemodalitäten im Rahmen des Schüler- und Auszubildendenaustauschs sowie von Klassenfahrten zwischen Deutschland und Frankreich sowie zwischen der Schweiz und Frankreich
Plenarsitzung am 6. Juni 2008
Der Oberrheinrat, in seiner Sitzung am 6. Juni 2008 und auf Antrag der Kommission « Kultur / Jugend / Ausbildung »,
- stellt fest, dass grenzüberschreitende Klassenfahrten derzeit durch überaus umfangreiche und komplizierte Bestimmungen und Behördengänge auf französischer Seite behindert werden, insbesondere durch Vorlage mehrerer Dokumente (Ausreisegenehmigung, Personalausweis, spezielle Einwilligung der Eltern zu einer Klassenfahrt, ...);
- ist überzeugt davon, dass die Begegnungen von deutschen, französischen und Schweizer Schülerinnen und Schülern in der Oberrheinregion die Grundlage bilden für eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Beziehungen in der Oberrheinregion sowie für die Pflege des freundschaftlichen deutsch-französischen-schweizerischen Verhältnisses;
- spricht sich dafür aus, die Realisierung von Begegnungen im Rahmen des deutsch-französischen sowie schweizerisch-französischen Schüler- und Auszubildendenaustauschs sowie von Klassenfahrten auch mit Hilfe einer Vereinfachung der Ausreisemodalitäten zu erleichtern;
- regt an, dass, wenn alle vereinfachten Voraussetzungen vorliegen wie insbesondere die Begleitung durch eine pädagogisch geschulte Person, minderjährige französische Staatsbürger,
-die während eines Schuljahres an einem grenzüberschreitenden pädagogischen Projekt teilnehmen,
-die im Besitz eines Personalausweises, aber nicht im Besitz eines Passes sind und
-die nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind,
von der Vorlage einer Ausreisegenehmigung gemäß der Anordnung vom 11. Mai 1990 befreit werden.
Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:
- die Regierung der französischen Republik, die deutsche Bundesregierung und den Schweizer Bundesrat,
- die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura.