Strukturfondreform

Plenarsitzung vom 30. November 1998

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 30. November 1998, und auf Antrag des Vorstands,

  1. nimmt die bevorstehende europäische Strukturfondreform und die geographische Harmonisierung der durch EU-Mittel und durch nationale Mittel geförderten Gebiete zur Kenntnis ;
  2. weist auf die Notwendigkeit der nationalen Fördermittel und der Strukturfonds für die industrielle Konvertierungder Ziel 2-Gebiete und für die Entwicklung derder 5b-Agrargebiete des Oberrheins hin ;
  3. weist darauf hin, dass die Aufrechterhaltung dieser Mittel wichtig ist, um die Massnahmen zur Industrialisierung, zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Umweltrehabilitierung, um die Raumordnungs- und Ausbildungsmassnahmen, die in diesen Gebieten in Angriff genommen, aber noch nicht endgültig ausgeführt worden sind, weiterzuführen und zu konsolidieren ;
  4. fordert die EU- und die nationalen Instanzen auf, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, um die Beibehaltung der nationalen Fördermittel und der Strukturfonds in den bis jetzt gefördeten Gebiete zu gewährleisten und in den Gebieten, in denen die Strukturfonds ausscheiden, die Förderfähigkeit durch nationale Mittel zu garantieren.

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