Sicherheit der Kernkraftwerke am Oberrhein und Trinationale Zusammenarbeit im atomaren Katastrophenfall

Plenarsitzung vom 30. November 2012

Der Oberrheinrat, anlässlich seiner Plenarsitzung vom 30. November 2012 und auf Vorschlag des Vorstands,

  1. erinnert an seine Resolution «Die Atomkraftwerke im Oberrheingebiet» vom 10. Juni 2011. In dieser fordert er vorrangig:

    a. Die trinationale Katastrophenorganisation im Oberrheingebiet auch auf atomare Unfälle auszurichten,

    b. Die Kernkraftwerke am Oberrhein nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen.

  2. Der Oberrheinrat anerkennt die bisherigen Bemühungen der Oberrheinkonferenz und der zuständigen Regierungsstellen, die Katastrophenhilfe trinational zu koordinieren (z.B. Seismo). Er ist aber der Überzeugung, dass in einem atomaren Ernstfall heute die Zusammenarbeit bei einer grossflächigen Evakuierung nicht genügend funktionieren würde.
  3. Der Oberrheinrat nimmt mit Interesse von den Ergebnissen der „Stresstests“ der Europäischen Union zu den oberrheinischen Atomkraftwerken Kenntnis. Er dankt der Oberrheinkonferenz  für ihre Analysen gemäss Bericht vom 24. September 2012. Er bedauert, dass die von ihm geforderte Vergleichbarkeit der Risiken der Atomkraftwerke am Oberrhein nicht realisiert wurde.
  4. Der Oberrheinrat bittet die Regierungen der drei Länder:

    a. Die Organisation des Katastrophenschutzes konsequenter trinational auszurichten,

    b. Die Kernkraftwerk-Standorte in der Trinationalen Metropolregion Oberrhein einander gegenüberzustellen und daraus Zeitpläne für deren Schliessung und Rückbau vorzulegen. Die Ankündigung des französischen Präsidenten in diesem Zusammenhang, das Kernkraftwerk Fessenheim bis spätestens Ende 2016 zu schliessen, wird vom Oberrheinrat zur Kenntnis genommen,

    c. Die Einrichtung von trinationalen Informationskommissionen, wie sie bei Fessenheim und den Kernkraftwerken in Baden-Württemberg bereits umgesetzt sind, für alle Kernkraftwerk-Standorte zu realisieren.

Der Oberrheinrat übersendet vorliegende Resolution:

  • in Frankreich: an die französische Regierung;
  • in der Schweiz: an den Bundesrat, die Nordwestschweizer Regierungskonferenz;
  • in Deutschland: an die deutsche Regierung, das Land Baden-Württemberg, das Land Rheinland-Pfalz;
  • an die Oberrheinkonferenz.

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