Schwerpunkte für ein EU-Programm „Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit“ in der Oberrheinregion für den Zeitraum 2007 bis 2013
Plenarsitzung vom 19. Juni 2006
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 19. Juni 2006 und auf Antrag des Vorstandes
- würdigt die Beteiligung der Oberrheinregion an den bisherigen Interreg-Programmen der EU als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Oberrheinregion zu einem grenzüberschreitenden Kooperationsraum;
- begrüßt, dass die EU für den Zeitraum 2007 bis 2013 ein Programm INTERREG IV unter dem Titel „Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit“ vorsieht, das die bisherige Gemeinschaftsinitiative ersetzt und aufwertet, und er begrüßt, dass damit die bisherige INTERREG-Förderung in gleicher Höhe fortgeführt werden kann;
- begrüßt, dass „Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 insbesondere die Prioritäten von Lissabon und von Göteborg mit den Zielen Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Wachstum und nachhaltige Entwicklung verfolgen soll;
- unterstreicht seine Überzeugung, dass Projekte mit den genannten Zielen zugleich der Förderung der Innovationskraft dienen und damit auch den Förderzielen der schweizerischen Regionalpolitik entsprechen und sie somit die Grundlage für die Beteiligung der Schweiz an Projekten im Rahmen des Programms enthalten;
- spricht sich dafür aus, als Schwerpunkte für Projekte im Rahmen des Programms „Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit“ in der Oberrheinregion anzustreben:
im Bereich Wirtschaft und Arbeitsmarkt:
-Life Sciences;
-Mehrsprachige Ausbildungen;
-Trinationale wissenschaftliche Forschung;
-im Bereich Verkehr und Raumordnung: Europäische Metropolregion Oberrhein;
-im Bereich Umwelt und Landwirtschaft:
-das Erfordernis, eine gemeinsame Energieplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen Potentiale, der in den unterschiedlichen Ländern entwickelten Programme und der im Zuge neuer Forschungen und Projekte entstehenden Kosten zu schaffen;
als Prioritäten im Bereich erneuerbare Energien:
-den Ausbau der Geothermie, deren hohe Anlagenkosten eine verstärkte Kooperation erfordert, wobei genaue Kenntnis des vorhandenen Potentials geboten und darauf zu achten ist, dass etwaige Projekte im Endeffekt wirtschaftlich tragbar sind,
-sowie den Ausbau des Potentials der Biomasse-Nutzung;
-die Entwicklung der Energieeffizienz, besonders im Bereich der Gebäude und im Städtebau;
im Bereich Schutz der natürlichen Ressourcen:
-Erhalt der Böden (Flächenverbrauch und Einbußen bei der Bodenqualität) als grundlegendes Anliegen, das nicht genügend in den vorausgegangenen Projekten berücksichtigt wurde,
-Programme zum Schutz des Grundwassers in der Rheinebene sowie zur Verbesserung der Luftqualität, die mit Blick auf gemeinsame und operative Maßnahmen fortzusetzen sind,
-die Zurückeroberung der Artenvielfalt und insbesondere die bereits dies- und jenseits des Rheins angelaufenen Arbeiten zur Renaturierung der Rhein-Naturgebiete sind durch einen wirklich grenzüberschreitenden Ansatz fortzusetzen,
im Bereich Kultur, Jugend, Ausbildung:
-die Förderung der Zweisprachigkeit Deutsch/Französisch;
-die grenzüberschreitende berufliche Ausbildung;
-bi- und trinationale Studien- und Ausbildungsgänge;
-eine stärkere Flexibilisierung bei der gegenseitigen Anerkennung von beruflichen und akademischen Abschlüssen;
-die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Herausbildung von Netzwerken im Bereich der Kultur;
-einen verstärkten Austausch im Bereich Jugend und Schule; - der Oberrheinrat unterstreicht dabei insbesondere seine Überzeugung, dass der Zweisprachigkeit eine zentrale Bedeutung für die Oberrheinregion zukommt und spricht sich für die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur Entwicklung der Zweisprachigkeit in der gesamten Oberrheinregion bis zum Jahr 2015 aus, die ebenfalls im Rahmen eines Interreg-Projekts erarbeitet werden und einzelne geeignete Maßnahmen zur Umsetzung im Rahmen von Interreg IV enthalten sollte.
- Der Oberrheinrat spricht sich für die sorgfältige Auswertung der vorgesehenen Stärken-Schwächen-Analyse für die gesamte Oberrheinregion mit dem Ziel der Entwicklung geeigneter Projekte im Rahmen des Programms „Ziel 3 Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus.
Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:
- die Landesregierung Baden-Württemberg
- die Landesregierung Rheinland-Pfalz
- die Regierung der Französischen Republik
- die Région Alsace
- die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft,
- Aargau, Solothurn und Jura.