Reduzierung des Risikos der Grundwasserverschmutzung im Rheineinzugsgebiet durch Anwendung des Vorsorgeprinzips
Vorstand
Plenarversammlung vom 23.06.2023
In Fortführung seiner Resolution vom 17. September 2021 und unter Berücksichtigung der seither unveränderten Situation bekräftigt der Oberrheinrat seine Position bezüglich der Option einer Versiegelung der noch in der ehemaligen Deponie „StocaMine“ in Wittelsheim (Elsass) gelagerten gefährlichen Abfälle.
Der Oberrheinrat fordert die französische Regierung auf, den sofortigen Abtransport und die Wiederaufbereitung aller derzeit aus den unterirdischen Stollen auslagerungsfähigen Abfallbehälter zu ermöglichen und die Option offen zu halten, den Rest der noch in den unterirdischen Stollen vorhandenen Abfallbehälter auszulagern, sobald die Robotertechnik dies zulässt.
Volltext der Resolution
Stellungnahmen zu dieser Resolution
- Stellungnahme | Bundesministerium für Umwelt - Deutschland (06/2023) (447,7 KiB)
- Stellungnahme | Premierministerin Elisabeth BORNE - Frankreich (06/2023) (138,5 KiB)
- Stellungnahme | Landesregierung Baden-Württemberg - Deutschland (06/2023) (3,8 MiB)
- Stellungnahme | Region Grand Est - Frankreich (06/2023) (2,5 MiB)
- Stellungnahme | Nordwestschweizer Regierungskonferenz (06/2023) (231,5 KiB)
- Stellungnahme | Landesregierung Rheinland-Pfalz - Deutschland (06/2023) (14,5 KiB)