Rechtliche Grundlagen für grenzüberschreitende Einsätze der Rettungsdienste im Dreiländereck schaffen
Kommission Wirtschaft - Arbeitsmarkt - Gesundheit
Plenarversammlung vom 05.12.2022
Nicht in allen Teilen des Oberrheins existiert eine rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende Einsätze der Rettungsdienste, wodurch sich die Rettungskräfte vor Ort bei Lebensrettungseinsätzen im Nachbarland in Bezug auf haftungs- und betäubungsmittelrechtliche Fragen teils in juristischen Grauzonen bewegen. Es bestehen entsprechende Abkommen zwischen Baden-Württemberg und dem Elsass sowie Rheinland-Pfalz und dem Elsass, jedoch noch nicht zwischen der Nordwestschweiz und den Nachbarländern.
Der Oberrheinrat fordert die zuständigen Stellen auf, zeitnah einen Fahrplan hin zur Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens zwischen der Nordwestschweiz und Baden-Württemberg aufzustellen sowie im Hinblick auf die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Nordwestschweiz und dem Elsass konkret voranzukommen. Dies gelte im Grundsatz ebenfalls für Abkommen grenzüberschreitender Einsätze der Feuerwehren.
Volltext der Resolution
Stellungnahmen zu dieser Resolution
- Stellungnahme | Landesregierung Baden-Württemberg (12/2022) (1,8 MiB)
- Stellungnahme | Nordwestschweizer Regierungskonferenz (12/2022) (145,3 KiB)
- Stellungnahme | Region Grand Est (12/2022) (2,3 MiB)
- Stellungnahme | Landesregierung Rheinland-Pfalz (12/2022) (654,1 KiB)
- Stellungnahme | Collectivité européenne d'Alsace (2022) (262,0 KiB)