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Plenarsitzung vom 17. November 2000

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 17. November 2000, und auf Antrag der Kommission "Kultur – Jugend – Ausbildung",

  1. spricht sich für einen kontinuierlichen Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der beruflichen Ausbildung aus ;
  2. verfolgt damit das Ziel, dass Absolventen der beruflichen Bildung in der Oberrheinregion stärker als bisher grenzüberschreitende fachliche Qualifikation, interkulturelle und sprachliche Kompetenz erwerben ; er geht davon aus, dass es eine steigende Nachfrage vieler Wirtschaftszweige nach einer solchen grenzüberschreitenden beruflichen Erfahrung gibt ;
  3. betont, dass die Fähigkeit zur gleichzeitigen Beherrschung der Sprache des Nachbarn Deutsch bzw. Französisch eine grenzüberschreitende berufliche Aus- und Weiterbildung wesentlich erleichtert ;
  4. spricht sich darum dafür aus, in den Grenzregionen Kinder bereits ab Kindergarten oder Grundschule mit der Sprache des Nachbarn vertraut zu machen, um eine sprachliche Grundlage für spätere grenzüberschreitend absolvierte Ausbildungsabschnitte zu legen ;
  5. unterstützt einen weiteren Ausbau der Möglichkeiten für grenzüberschreitend absolvierte Ausbildungsabschnitte und die Annerkennung und Verknüpfung von solchen Ausbildungsphasen mit der Ausbildung im eignen Land ;
  6. fordert die Betriebe und die Absolventen der beruflichen Bildung auf, solche Möglichkeiten für grenzüberschreitende Ausbildung, wie etwa das EUREGIO – Zertifikat, nachhaltig zu nutzen und hält in diesem Zusammenhang insbesondere ein Zusammenwirken von Betrieben, Kammern und staatlichen Stellen für notwendig, um die Ausbildungsbetriebe von Nutzen und Praktikabilität grenzüberschreitender Austauschmassnahme zu überzeugen ;
  7. sieht zugleich in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Schulen mit dem Ziel des Austauschs von Lehren und Schülern eine wichtige Grundlage für eine erfolgsversprechende Kooperation im Bereich der beruflichen Bildung ;
  8. plädiert dafür, dass die Oberrheinregion im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung Angebote für eine berufsbezogene Fremdsprachenausbildung in der Sprache des Nachbarn verstärkt gemacht und genutzt werden ;
  9. sieht in einer besseren grenzüberschreitenden Transparenz der Ausbildungswege und –-abschlüsse und einer gegenseitigen Anerkennung bzw. Festlegung der Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen eine wichtige Voraussetzung für die wünschenswerte grenzüberschreitende berufliche Mobilität ;
  10. spricht sich dafür aus, analog zur Gleichwertigkeit der Gymnasialabschlüsse "Abibac" eine Gleichwertigkeit der Fachabiturabschlüsse anzustreben mit dem Ziel, mit einem grenzüberschreitend annerkannten Fachabiturabschluss auch Absolventen der beruflichen Ausbildung den Zugang zu weiterführenden Hochschulen im Nachbarland zu eröffnen.

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