Ökonomische und energetische Konversion von kerntechnischen Anlagen am Oberrhein

Plenarsitzung vom 9. Dezember 2013

Der Oberrheinrat, auf seiner Plenarsitzung vom 9. Dezember 2013 und auf Vorschlag des Ausschusses Landwirtschaft und Umwelt auf seiner Sitzung vom 29. November 2013:

In Einklang mit der Resolution des Oberrheinrates zur Energiewende vom 10. Juni 2013 

Angesichts der vorhergehenden Resolutionen, die die energetische Diversifizierung am Oberrhein betreffen, insbesondere jener vom 27. November 2009;

In Bezugnahme auf die Entscheidung des französischen Präsidenten François Hollande, das Atomkraftwerk Fessenheim 2016 stillzulegen – vorbehaltlich der Entscheidung des französischen Gesetzgebers über den tatsächlichen Zeitpunkt der Stilllegung;

Im Hinblick auf die Ängste bestimmter elsässischer Gemeinden, dass diese Stilllegung eine wirtschaftliche Schwächung darstellen könnte;

Im Hinblick auf die teilweise Stilllegung des Kernkraftwerks Philippsburg gemäß der Entscheidung des deutschen Gesetzgebers;  

  1. Bekräftigt mit der vorliegenden Resolution die Notwendigkeit einer verstärkten trinationalen Zusammenarbeit im Gebiet des Oberrheines im Bereich Energie;
  2. Spricht sich ganz konkret dafür aus, eine ausführliche Studie zum Arbeitsmarkt in der Region und den möglichen in Frage kommenden Alternativen in der Gegend um Fessenheim zu erstellen, bestehend aus den folgenden vier Hauptpunkten:

         a. Fessenheim und Philippsburg, die beide am Oberrhein liegen, könnten zu europäischen Vorzeigeprojekten für Innovation und Forschung im Bereich Rückbau von Atomkraftwerken werden: die Konversion dieser Flächen könnte zur Gewinnung neuen Know-hows und neuer Kompetenzen, sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen.

         b. Auf der Konversionsfläche von Fessenheim (100 ha) könnte  ein verkehrsgünstig gelegenes Gewerbegebiet mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Kreislaufwirtschaft aufgebaut werden. Dieses Gewerbegebiet könnte die in der Nähe des AKW befindlichen Unternehmen mit Energie beliefern, zahlreiche neue lokale Arbeitsplätze schaffen, die verbrauchsnahe Stromerzeugung verstärken sowie die Energieversorgung autonomer gestalten. Zudem könnten grenzüberschreitend wirtschaftliche Synergien mit dem gelungenen und nahe gelegenen interkommunalen Breisgauer Gewerbegebiet gefunden werden.

         c. Alle Belange der Energiewende könnten auf diesem grenzüberschreitenden Gebiet vorangetrieben werden und so auf allen Tätigkeitsfeldern zu einem Pioniergebiet werden, nämlich  in den Bereichen Energiewirtschaft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien (vor allem  in den Bereichen der Entwicklung von Biogasanlagen zur energetischen Verwertung landwirtschaftlicher Abfallprodukte und natürlicher Materialien zur Gebäudeisolierung, bei nachhaltigen Transportmitteln etc.).

         d. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Ländern in dieser Region soll  vertieft werden, um den Austausch von Know-how, Gütern und Technologien auf beiden Seiten der Grenze zu verbessern, wobei die Erfahrungen aus Philippsburg berücksichtigt werden könnten: So soll es vornehmlich darum gehen, innovative und experimentelle Projekte in den Bereichen Innovation, Forschung, Ausbildung grenzüberschreitender Arbeitskräfte sowie Harmonisierung des Rechtsrahmens zu entwickeln.

 

Richtet die vorliegende Entschließung:

  • in Frankreich: an das Ministerium für Umwelt, an die Präfektur der Région Alsace;
  • in Deutschland: an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden‑Württemberg, an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz;
  • in der Schweiz: an das Bundesamt für Umwelt, an die Kantonsregierungen von Basel‑Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura sowie an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz;
  • an die Oberrheinkonferenz.

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