Massnahmen zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene

Plenarsitzung vom 15. November 1999

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 15. November 1999, und auf Antrag der Kommission "Verkehr - Raumordnung" und auf Initiative der Schweizer Delegation, beschliesst folgenden Text :

Die 28 Tonnen Limite der Schweiz für Lastwagen wirkte bisher wie eine Barriere und verhinderte, dass die grossen Güterverkehrstransporte auf der Strasse den Weg durch die Schweiz nehmen. Mit dem Landverkehrsabkommen Schweiz-EU wird sich dies ändern : wenn das Schweizervolk den bilateralen Abkommen zustimmen wird, werden ab dem Jahr 2004 auch 40-Tonnen-Laster die Schweiz durchqueren dürfen. Da der Weg durch die Schweiz die kürzeste Nord-Süd-Verbindung durch die Alpen ist, ist mit einem grossen zusätzlichen Schwerverkehrsaufkommen zu rechnen, von dem das ganze Oberrheingebiet betroffen sein wird.

Die Schweiz hat in einer Volksabstimmung den Auftrag erhalten, den Gütertransitverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern um den Alpenraum zu schützen. Mit der Bewilligung grosser Bahninfrastrukturvorhaben und der Annahme der LSVA hat die Bevölkerung gezeigt, dass sie Willens ist, flankierende Massnahmen zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu finanzieren.

Die Bevölkerung der Oberrheinregion hat ein vitales Interesse daran, diese Bemühungen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass der alpenquerende Güterverkehr nicht erst in der Zentralschweiz oder in Basel auf die Schiene verlagert wird, sondern so weit im Norden wie nur möglich. Es kann nicht im Interesse der Oberrheinregion sein, die Strassen und die Luft mit einem zusätzlichen Aufkommen von einigen Hunderttausend schweren Lastwagen pro Jahr zu belasten.

Wir sind überzeugt, dass eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Bahn nur dann geschehen wird, wenn durch gezielte Massnahmen die Attraktivität des Bahnangebotes erhöht wird.

Die Plenarversammlung des Oberrheinrates fordert die Oberrheinkonferenz auf, das Problem der drohenden Lastwagenlawine durch das Gebiet des Oberrheins sehr ernst zu nehmen.

Sie wendet sich an die Oberrheinkonferenz, die Landtage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, den französischen Staat, den Regionalrat des Elsass, die Kantonsparlamente der Nordwestschweiz mit der Aufforderung :

Erstens, Mittel und Wege zu suchen, um die Attraktivität der Bahnbenutzung (Kosten, Laufzeiten, Qualität) zu steigern, sei es durch Optimierung der Fahrpläne, durch das Garantieren eines schnellen Transportes durch die Bahn, durch Verbesserung der Information der Transporteure, durch die Steigerung der Attraktivität der Terminals für die Chauffeure oder durch finanzielle Anreize. Insbesondere kommen als Lösungsansätze in Betracht :

  • Verkehre von Wirtschaftszentrum nach Wirtschaftszentrum ;
  • Unbegleiteter Kombiverkehr (UKV) hat Vorrang vor rollender Landstrasse (RoLa), da diese nur kurzfristige Lösung sein kann ;
  • Multimodale Terminalflächen sind zu fördern ;

Zweitens:

  • mit den nationalen Regierungen und mit den Bahnunternehmen von Frankreich, Deutschland und der Schweiz in Kontakt zu treten, notwendige Massnahmen vorzuschlagen, Hilfe bei der Lösungssuche anzubieten und allenfalls auch die Bereitschaft anzubieten, Massnahmen in eigener Regie durchzuführen ;
  • darauf hinzuwirken, dass die bisherigen Standorte auf der Rheintalschiene, nämlich Karlsruhe, Offenburg und Freiburg, erhalten bleiben ;
  • im Kontakt mit den zuständigen italienischen Stellen dafür einzutreten, dass die zügige und rechtzeitige Entladung im Kombiverkehr in Italien sichergestellt wird ;
  • den zeitgerechten Ausbau der Rheintalstrecke von Offenburg bis Basel durch den Bund und die Deutsche Bahn AG sicherzustellen ;

Drittens, den bestehenden Experten-Ausschuss "Kombinierter Verkehr" der Oberrheinkonferenz zu reaktivieren und mit dieser Resolution zu befassen.

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