Landwirtschaftliche Direktvermarktung im Oberrheingebiet

Plenarsitzung vom 1. Dezember 2014

Der Oberrheinrat in seiner Plenarsitzung am 1. Dezember 2014 und auf Vorschlag der Kommission Landwirtschaft-Umwelt:

  1. stellt den Anstieg der Produktion und des Konsums von direkt verkauften landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Ab-Hof-Verkauf, Verkauf auf Märkten, Lieferung nach Hause etc.) im Oberrheingebiet fest;
  2. unterstreicht die Vorteile dieser Art der Vermarktung für die Verbraucher (Kenntnis über den Produktionsort, Transparenz, höhere Qualität etc.) wie auch die Erzeuger (höhere Einkünfte, Kundenbindung, Kontakt zum Kunden etc.);                                                        
  3. unterstreicht auch die positiven Auswirkungen der Direktvermarktung für die Umwelt (kürzere Wege und damit weniger Umweltverschmutzung, weniger Verpackung etc.);
  4. unterstützt es, dass diese Entwicklung im Rahmen vereinfachter und produzentenfreundlicher Vorschriften sich fortsetzen und gefördert werden sollte;
  5. begrüßt die Initiativen, welche lokal erzeugten Lebensmitteln im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung und insbesondere in den Schulkantinen den Vorzug geben, und drückt den Wunsch aus, dass diese gefördert und ausgeweitet werden.

Der Oberrheinrat richtet die vorliegende Resolution an:

  • die staatliche Regionaldirektion für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Elsass;
  • die Präfektur der Region Alsace;
  • die Région Alsace, das Département Haut-Rhin, das Département Bas-Rhin ;
  • das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg;
  • das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz;
  • die Nordwestschweizer Regierungskonferenz;
  • die Oberrheinkonferenz.

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