Kostenerstattung von medizinischen Behandlungen im Ausland

Plenarsitzung vom 26.11.07

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 26.11.07, auf Antrag des Vorstands:

  1. stellt fest, dass trotz des deutsch-französischen Abkommens zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und der EU-Rechtsprechung weiterhin Probleme bei den Anrechten der Patienten auftreten,

    Diese Probleme verschärfen sich noch für pensionierte Grenzgänger insofern diesen, obwohl sie weiterhin ihre Beiträge an die französische Sozialversicherung entrichten, ihre französische Sozialversichertenkarte „carte vitale“ entzogen wird und sie von einer deutschen Krankenkasse abhängen. Damit wird es für sie schwieriger, Ärzte in Frankreich aufzusuchen, die sie schon lange betreut haben, da die deutschen Krankenkassen sehr lange Erstattungsfristen praktizieren und die Vorabinformationen über die Erstattungshöhe ungenau sind,
  2. stellt fest, dass diese Frage dennoch im Zuge der Umsetzung der europäischen Verordnung Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheitgeregelt werden könnte, zu welcher es leider noch keine Anwendungsverordnung gibt,
  3. ist der Ansicht, dass dringend für eine konkrete Umsetzung dieser Anwendungsverordnung gesorgt werden sollte, was eine gleichzeitige Entscheidung des Parlaments und des Rates voraussetzt.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • das Europäische Parlament und die Europa-Abgeordneten der Oberrheinregion
  • den Europarat

und zur Information 

  • an die französische und die deutsche Regierung
  • an den Krankenkassen.

Zurück