Karlsruher Abkommen
Plenarsitzung vom 30. November 1998
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 30. November 1998, und auf Antrag des Vorstands,
- begrüsst die Konstituierung des ersten grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes « Mitte Hardt Oberrhein », gegründet durch den District Essor du Rhin, den Gewerbepark Breisgau und den Gemeinden Hartheim, Bad Krozingen, Eschbach und Staufen im Breisgau zur Kenntnis ;
- stellt fest, dass diese Gründung auf französischer Seite einem regen Informationsaustausch zwischen dem District, der Préfecture, dem Innenministerium und dem Auswärtigen Amt unterlegen war ;
- erinnert daran, dass es Ziel des Karlsruher Abkommens ist, die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften der unterzeichnenden Staaten zu erleichtern ;
- bedauert, dass die Gründungsprozedur eines grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes auf französischer Seite unklar sei und das Zurückgreifen auf Präfektur, Innenministerium und Auswärtiges Amt erfordert ;
- fordert von der französischen Regierung, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, um die Gründungsprozedur eines grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes zu vereinfachen, unter besonderer Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften.