Karlsruher Abkommen

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Plenarsitzung vom 30. November 1998

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 30. November 1998, und auf Antrag des Vorstands,

  1. begrüsst die Konstituierung des ersten grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes « Mitte Hardt Oberrhein », gegründet durch den District Essor du Rhin, den Gewerbepark Breisgau und den Gemeinden Hartheim, Bad Krozingen, Eschbach und Staufen im Breisgau zur Kenntnis ;
  2. stellt fest, dass diese Gründung auf französischer Seite einem regen Informationsaustausch zwischen dem District, der Préfecture, dem Innenministerium  und dem Auswärtigen Amt unterlegen war ;
  3. erinnert daran, dass es Ziel des Karlsruher Abkommens ist, die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften der unterzeichnenden Staaten zu erleichtern ;
  4. bedauert, dass die Gründungsprozedur eines grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes auf französischer Seite unklar sei und das Zurückgreifen auf Präfektur, Innenministerium und Auswärtiges Amt erfordert ;
  5. fordert von der französischen Regierung, die entsprechenden Massnahmen zu ergreifen, um die Gründungsprozedur eines grenzüberschreitenden örtlichen Zweckverbandes zu vereinfachen, unter besonderer Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Prinzips der Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften.