Infrastrukturabgabe für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in Deutschland

Plenarsitzung vom 1. Dezember 2014

Der Oberrheinrat, im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 1. Dezember 2014 und auf Vorschlag der Kommission Verkehr und Raumordnung,

  1. nimmt Überlegungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen auf deutschen Straßen zur Kenntnis;
  2. stellt fest, dass die Einführung einer PKW-Maut auf allen deutschen Straßen negative Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Bezug von Waren und Dienstleistungen, für Familien- und Handwerksbetriebe, den Einzelhandel, die Gastronomie und sonstige mittelständische Unternehmen im Oberrheingebiet haben könnte;
  3. fordert daher für den Fall der Einführung einer Pkw-Maut auf Bundesebene, dass diese für PKW-Fahrer aus dem Ausland, wie im Referentenentwurf des Bundes-ministerium für Verkehr und Infrastruktur vom 30. Oktober 2014 vorgesehen, auf Bundesautobahnen begrenzt wird, da auch in Frankreich und in der Schweiz grundsätzlich lediglich die Nutzung der Autobahnen kostenpflichtig ist.

 Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • den Präsidenten des Deutschen Bundestages
  • die Bundestagsabgeordneten entlang des Oberrheins
  • die Landesregierung Baden-Württemberg (nachrichtlich)
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz (nachrichtlich)
  • die Regierung des französischen Staates (nachrichtlich)
  • die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (nachrichtlich)

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