Hochwasserschutz und Klimaänderungen

Plenarsitzung vom 25. November 2005

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 25. November 2005 und auf Antrag de Kommission „Landwirtschaft – Umwelt“, schlägt vor :

  1. alle Hochwasserschutzmaßnahmenzu unterstützen, die sich aus der deutsch-französischen Vereinbarung von 1982 ergeben und die sich als unumgänglich erweisen, um die Hochwassergefahr am ganzen Rhein zu reduzieren und einzudämmen,
  2. In den Verfahren die Belange der Bevölkerung beiderseits des Rheins, die unbedingt zu konsultieren ist, zu berücksichtigen.
  3. Alles so umzusetzen, dass die Gemeinden und die Bevölkerung Hilfeleistungen erhalten, die eventuelle Folgeschäden kompensieren und dass Naherholungsmaßnahmen in den betroffenen Landschaftsteilen unterstützt werden.

Der Oberrheinrat richtet den vorliegenden Beschluss an die folgenden Institutionen:

  • Deutschland: Bundesregierung, Land Baden-Württemberg, Land Rheinland-Pfalz;
  • Schweiz: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft; Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura, zk.
  • Frankreich: französische Regierung.

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