Grenzüberschreitendes Einsatzkonzept zur Gefahrenabwehr auf dem Rhein

Plenarsitzung vom 16. Juni 2003

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 16. Juni 2003, und auf Antrag des Vorstandes, beschliesst folgenden Text :

  1. Die Oberrheinkonferenz hat veranlasst, dass eine umfassende Bestandsaufnahme und Vorschläge für ein grenzüberschreitendes Konzept zur Gefahrenabwehr auf dem Rhein vorgelegt wird.
  2. Nach Auffassung der französischen, deutschen und schweizerischen Experten können die bestehenden Risiken auf dem Rhein mit den derzeit vorhandenen Einsatzmittel nicht erfolgreich bekämpft werden. Nur Löschboote, vergleichbar dem Löschboot vom Kanton Basel-Landschaft, sind in der Lage, eine effektive Gefahrenabwehr sicherzustellen auf den 270 km des Rheins zwischen Mannheim und Basel.
  3. Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Gefahrenabwehr auf dem Rhein bedingt, ein grenzüberschreitendes Konzept zu entwerfen, das sich in drei Bestandteile gliedern kann :
  • Entwicklung einer gemeinsamen Alarm- und Einsatzplanung mit kompatiblen Funkeinrichtungen und Durchführung von Sprachausbildungen damit die Einsatzkräfte sich verständigen können;
  • Beschaffung von Feuerlöschboote, die so positioniert sein sollten, dass in Anbetracht der bestehenden Schleusen die Anfahrt zum Schadensort innerhalb von 60 Minuten gewährleistet ist. Im Idealfall müssten drei entsprechende Boote auf Höhe Strasbourg/Kehl, Lauterbourg/Karlsruhe und Neuf-Brisach/Breisach stationiert sein;
  • Bereitstellung durch die Oberrheinkonferenz des Satellitenbildes für den Oberrhein.


Der Oberrheinrat

  • stimmt diesem grenzüberschreitenden Einsatzkonzept zur Gefahrenabwehr auf dem Rhein zu;
  • richtet sich an zuständigen öffentlichen Stellen, um sie zu bitten, die Finanzierung dieses Vorhaben so schnell wie möglich bereitzustellen.

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