Grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt am Oberrhein stärken mit ganzheitlichen Lösungen für mobile und Telearbeit

Kommission Wirtschaft - Arbeitsmarkt - Gesundheit

Plenarversammlung vom 05.12.2022

Mit dem schrittweisen Auslaufen der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen kehrt der rechtliche Rahmen für grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten bzw. Telearbeit in die Zeit vor Covid-19 zurück. Ohne eine Modernisierung des Rechtsrahmens wird die Attraktivität im Nachbarland zu arbeiten sowohl aus Sicht der Beschäftigten als auch der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zwangsläufig abnehmen, was den trinationalen Arbeitsmarkt nachhaltig schädigen könnte. Im Besonderen wird das Risiko einer Ungleichbehandlung von Beschäftigten im selben Unternehmen oder derselben Einrichtung gesehen, wenn sich die Möglichkeiten hinsichtlich mobiler und Telearbeit je nach Wohn- oder Einsatzort unterscheiden.

Der Oberrheinrat fordert daher die Erarbeitung und Umsetzung einer ganzheitlichen Lösung im Sinne der grenzüberschreitend Beschäftigten am Oberrhein. In jedem Fall müssten die notwendigen Informationen frühzeitig und mehrsprachig für alle Beteiligten zur Verfügung stehen.

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