Grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit

Plenarsitzung vom 27. November 2006

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 27. November 2006 und auf Antrag des Vorstands,

  1. Unterstreicht die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit, deren Ziel es ist, der Bevölkerung einen leichteren Zugang zu hochwertigen Gesundheitsdiensten zu verschaffen;
  2. Freut sich über die Zustimmung des französischen Parlaments (Gesetz Nr. 2006-1255 vom 13. Oktober 2006) zum deutsch-französischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit, welches am 22. Juli 2005 in Weil am Rhein unterzeichnet wurde, sowie über die baldige Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag;
  3. Erachtet es in Anbetracht der Folgen eines solchen Abkommens für die Bevölkerung als notwendig, für eine flächendeckende Verbreitung dieser Information an die Bürger zu sorgen, sobald Deutschland diesem Rahmenabkommen zugestimmt hat;
  4. Erachtet es als wichtig, dass diese Zusammenarbeit nicht primär das Sparpotenzial betont und damit die bisherige Qualität der medizinischen Betreuung in den einzelnen Ländern in Frage stellt;
  5. Wünscht, dass ein identisches Abkommen mit der Schweiz geschlossen werden kann.

Der Oberrheinrat richtet den vorliegenden Beschluss an die folgenden Institutionen:

  • Frankreich: Regierung der Republik Frankreich, Regionaldirektion für Gesundheit und Soziales, Präfektur der Region Elsass
  • Deutschland: Bundesministerium für Gesundheit
  • Schweiz: Bundesrat

Zurück