Grenzüberschreitende Verkehrsprojekte am Oberrhein im Hinblick auf das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein
Plenarsitzung vom 06. November 2015
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 6. November 2015 und auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung
- begrüßt die substantielle Erhöhung der Mittel für das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein durch die Europäische Kommission,
- hält die von der Oberrheinkonferenz am 13. März 2015 benannten Verkehrsprojekte für besonders geeignet im Hinblick auf eine Förderung durch das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein, Prioritätsachse B, Spezifisches Ziel 7 (Verkehr),
- ersucht die verantwortlichen Behörden des Oberrheingebiets, den Oberrheinrat fortlaufend über Planung und Umsetzung der Projekte zu informieren und sich mit ihm abzustimmen.
- begrüßt ferner die Bemühungen der französischen Straßenbauverwaltung, die frühere Zollabfertigung in Ottmarsheim an der A 36 in eine Park- und Rastanlage umzuwandeln. Sie bittet die zuständigen Straßenbaubehörden in beiden Ländern zu prüfen, ob ggf. im Rahmen eines INTERREG-Projektes ein Verkehrsleitsystem von der A 5 aus installiert werden kann.
Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:
- die Landesregierung Baden-Württemberg
- die Landesregierung Rheinland-Pfalz
- die Regierung der Französischen Republik
- die Région Alsace, die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin
- die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone
- die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (nachrichtlich)