Grenzüberschreitende Verkehrsprojekte am Oberrhein im Hinblick auf das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein

Plenarsitzung vom 06. November 2015

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 6. November 2015 und auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung

  1. begrüßt die substantielle Erhöhung der Mittel für das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein durch die Europäische Kommission,
  2. hält die von der Oberrheinkonferenz am 13. März 2015 benannten Verkehrsprojekte für besonders geeignet im Hinblick auf eine Förderung durch das operationelle Programm INTERREG V A Oberrhein, Prioritätsachse B, Spezifisches Ziel  7 (Verkehr),
  3. ersucht die verantwortlichen Behörden des Oberrheingebiets, den Oberrheinrat fortlaufend über Planung und Umsetzung der Projekte zu informieren und sich mit ihm abzustimmen.
  4. begrüßt ferner die Bemühungen der französischen Straßenbauverwaltung, die frühere Zollabfertigung in Ottmarsheim an der A 36 in eine Park- und Rastanlage umzuwandeln. Sie bittet die zuständigen Straßenbaubehörden in beiden Ländern zu prüfen, ob ggf. im Rahmen eines INTERREG-Projektes ein Verkehrsleitsystem von der A 5 aus installiert werden kann.  

 Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Landesregierung Baden-Württemberg
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • die Regierung der Französischen Republik
  • die Région Alsace, die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin
  • die Regierungen der Nordwestschweizer Kantone
  • die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (nachrichtlich)

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