Grenzüberschreitende Tourismusförderung im Gebiet des Oberrheins

Plenarsitzung vom 7. Juni 2002

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 7. Juni 2002, und auf Vorschlag der Kommission "Wirtschaft - Arbeitsmarkt", beschliesst folgenden Text:

Touristisches Marketing wird in unserer Region durch staatliche beziehungsweise halbstaatliche Tourismusinstitutionen wahrgenommen. Ihre Finanzierung geschieht gemischtwirtschaftlich, doch ist das Verhältnis zwischen öffentlichen Mitteln und privaten Beiträgen höchst unterschiedlich.

Die staatlichen Mittel werden auf dem politischen Weg gesprochen und meist durch Leistungsaufträge kontrolliert. Naturgemäss beziehen sich die Aufträge auf das geographische Gebiet des Auftraggebers (Territorialprinzip), also innerhalb der politischen Grenzen. Aufträge über die politischen Grenzen hinaus fehlen, und damit fehlen die Voraussetzungen und die finanziellen Mittel für ein interregionales touristisches Marketing.

Die bisherigen zehnjährigen Erfahrungen bei grenzüberschreitenden touristischen Marketingaktivitäten sind schon in den Anfängen stehen geblieben.

Der Oberrheinrat

  1. fordert die grenzüberschreitende Tourismusförderung in den Regionen des Oberrheins;
  2. ist sich bewusst, dass die bestehenden Leistungsaufträge an die staatlichen (F/D) beziehungsweise an die halbstaatlichen (CH) Tourismusorganisationen um die interregionale Komponente erweitert werden müssen;
  3. befürwortet eine Ko-Finanzierung, die übergreifende, nicht kommerzielle Basisarbeit sicherzustellen hat;
  4. kommt zum Schluss, dass eine gemeinsame touristische Vermarktung und das dazu gehörende Binnenmarketing sich auf die jeweiligen Teilgebiete beschränken muss;
  5. begrüsst die aktive Zusammenarbeit der touristischen Organe in den Teilgebieten ;
  6. erinnert daran, dass die Basis für ein erfolgversprechendes touristisches Marketing ein effizientes Binnenmarketing ist;
  7. ist der Überzeugung, dass das touristische Kerngeschäftspotenzial auch für die Leistungsträger und die Einwohner erfassbar bleiben und mitgetragen werden muss;
  8. fordert die nationalen Entscheidungsträger auf, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Budgets Finanzmittel zugunsten einer trinationalen Tourismusförderung im Oberrheingebiet bereit gestellt werden.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an :

  • die Oberrheinkonferenz,
  • die Landesregierung Baden-Württemberg,
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • die Préfecture de la région Alsace, die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura.

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