Geist des Entwurfs der EU-Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen grenzübergreifenden Mechanismus (ECBM) mit Leben erfüllen

Vorstand

Plenarversammlung vom 10.12.2021

Der European Cross-border Mechanism (ECBM) ist ein seit mehreren Jahren auf europäischer Ebene diskutiertes Instrument, das es in Grenzregionen ermöglichen würde, das Recht eines EU-Mitgliedstaats in begrenztem Ausmaß  auf das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats  auszuweiten. Konkret könnten so beispielsweise Ausnahmeregelungen für Fälle wie die gegenseitige Anerkennung von Umweltplaketten geschaffen werden. Die slowenische EU-Ratspräsidentschaft hat im Juli 2021 angekündigt, die Diskussionen über dieses Instrument zu beenden. Parallel steht im deutsch-französischen Kontext mit dem Aachener Vertrag ein ähnliches Instrument bereits zur Verfügung.

Der Oberrheinrat fordert, die Verhandlungen über einen ECBM wieder aufzunehmen oder alternativ Leitlinien festzulegen, die die Umsetzung von Ausnahmeregelungen vom nationalen Recht für die Durchführung grenzüberschreitender Projekte erleichtern. Am Oberrhein sollte zudem das Verfahren zur konkreten Umsetzung von Ausnahmeregelungen im Sinne von Artikel 13 Aachener Vertrag verbindlicher formuliert werden. Auch die Schweiz ist in diese Überlegungen mit einzubeziehen.

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