Förderung der Zweisprachigkeit am Oberrhein  

Plenarsitzung vom 15. Juni 2015

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 15. Juni 2015 und auf Antrag des Vorstands:   

  1. erinnert daran, dass seit 1963, als im Elysée-Vertrag „die wesentliche Bedeutung“ betont wurde, „die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutsch-französische Zusammenarbeit zukommt“, (die beiden Länder) erhebliche Anstrengungen unternehmen, um zur Erreichung dieses Zieles konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der deutschen Schülerinnen und Schüler, die die französische Sprache erlernen und die der französischen Schülerinnen und Schüler, die die deutsche Sprache erlernen, zu erhöhen;   
  2. unterstreicht die erheblichen Anstrengungen, die alle Partner am Oberrhein für die Zweisprachigkeit und das Erlernen von Fremdsprachen unternommen haben, wie die Unterzeichnung der Charta der Mehrsprachigkeit am Oberrhein 2013 anlässlich des fünfzigjährigen Jubiläums des Elysée-Vertrages;   
  3. äußert starke Besorgnis mit Blick auf die Schulreform der französischen Regierung, die nach Aussprache im Parlament zum Schuljahresbeginn 2016 in Kraft treten soll und die vorsieht, dass die europäischen Züge sowie die Klassen, in denen bereits zu Beginn der weiterführenden Schule (« sixième ») zwei Fremdsprachen gleichzeitig erlernt werden (« classes bilangues »), eingestellt werden sollen, die es heute vielen Schülerinnen und Schülern erlauben, einen vertieften und qualitativ hochwertigen Unterricht einer lebenden Sprache zu erhalten;   
  4. vertritt die Ansicht, dass die gemeinsame Geschichte von Frankreich und Deutschland, die das Herzstück des europäischen Aufbaus und des Erfolges eben dieses bleibt, nur fortgeführt werden kann, wenn unsere Länder zeigen, wie wichtig das Erlernen der Sprache des Nachbarn ist und wenn unsere Jugend tatsächlich die Fremdsprachenkenntnisse in der Sprache des anderen erlangt;   
  5. begrüßt ausdrücklich die neue Position der Regierung, die bestätigt, dass die Reform in den Grenzgebieten nicht angewandt wird, um die Kontinuität des Spracherwerbs zwischen der Grundschule und der weiterführenden Schule zu garantieren.   
  6.  möchte gegenüber der französischen Regierung seiner Besorgnis Ausdruck verleihen und ersucht sie, dieses Projekt zu überprüfen, das sowohl aus schulischer als auch aus diplomatischer und wirtschaftlicher Sicht nachteilig ist.   

    Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:   
  • die Regierung der Französischen Republik 
  • die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, die Nordwestschweizer Regierungskonferenz (nachrichtlich)

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