Förderung der Stromerzeugung dank erneuerbarer Energiequellen im Oberrheingebiet

Förderung der Stromerzeugung dank erneuerbarer Energiequellen im Oberrheingebiet

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 8. Juni 2001, und auf Antrag der Kommission "Landwirtschaft - Umwelt", beschliesst folgenden Text:

Der Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt wird wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2001 angenommen werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Stromerzeugung aus erneurbaren Energiequellen gegenüber herkömmlichen Strom zu fördern. Dieses Ziel ist Bestandteil eines globaleren Zieles, den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Gesamtenergieverbrauch der EU von derzeit 6% auf 12% im Jahr 2010 zu verdoppeln. Innerhalb dieser Steigerung von 6% auf 12% soll die Stromerzeugung aus erneurbaren Energiequellen von 14% auf 22% steigen. Um dieses globale Ziel zu erreichen, werden in einem Anhang an die Richtlinie Zielrichtwerte für den Bruttoelektrizitätsverbrauch im Jahre 2010 für die Mitgliedstaaten festgesetzt. Die zweite Lektüre des Vorschlags zur Richtlinie durch das Parlament wird im Laufe des Jahres 2001 stattfinden. Das Parlament soll dabei entscheiden, ob die Zielrichtwerte juristisch verbindlich sein werden oder ob sie nur den Charakter eines moralischen Engagements innehaben werden.

Folgedessen

  1. betont der Oberrheinrat seinen Willen, die Förderung der erneurbaren Energiequellen zu unterstützen,
  2. wünscht der Oberrheinrat, dass die Mitgliedstaaten die im Anhang an die Richtlinie festgelegten Zielrichtwerten einhalten,
  3. befürwortet der Oberrheinrat für das Oberrheingebiet :
  4. die Erstellung eines Aktionsprogramms dessen Ziel es ist, die festgesetzten Zielrichtwerte für Frankreich und Deutschland zu erreichen und vielleicht hinter sich zu lassen ; dieses Aktionsprogramm würde auch Aktionsvorschläge zur Einsparung von Stromverbrauch beinhalten,
  5. die abgestimmte Umsetzung dieses Aktionsplans,
  6. die prioritäre Einstufung grenzüberschreitender Projekte die dieses Ziel verfolgen.

Der Oberrheinrat leitet diese Resolution an die betroffenen nationalen und lokalen Verwaltungen weiter :

  • in Frankreich : Ministère de l'Aménagement du Territoire et de l'Environnement, Préfecture de la région Alsace,
  • in Baden-Württemberg : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Ministerium für Umwelt und Verkehr – Baden-Württemberg,
  • in Rheinland-Pfalz : Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • in der Schweiz : Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura, Präsidien der Kantonsparlamente der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura, Bundesamt für Energie, Bern.

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