Feierliche Erklärung zur Erhaltung des Qualitätsanbaus am Oberrhein

Plenarsitzung vom 18. Juni 2012

Mit seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2010 und vom 10. Juni 2011 (letztere eine gemeinsame des Oberrheinrats und der Oberrheinkonferenz) hat der Oberrheinrat einstimmig klar gegen die Liberalisierung des Weinbaus Stellung bezogen. Er hat die Beibehaltung der bisherigen Regelung der Weinanbaurechte gefordert.

Der Oberrheinrat erinnert an die Argumente zur Begründung und Betonung dieser Position:

- Die Beseitigung der Anbaurechte würde Weinbau auf jedem beliebigen Boden gestatten und unweigerlich zum Anbau von Massenweinen führen und die Weinproduktion höherer Qualität gefährden. 

- Die Aufgabe des Weinbaus an Hanglagen würde die bisherigen Investitionen zur Flurbereinigung und zum Ausbau der Terrassen vergeblich erscheinen und  landschaftlich sensible Gebiete brach liegen lassen.

- Die Weinanbaurechte bilden einen wesentlichen Bestandteil des Markenzeichens des Oberrheins. Würden sie beseitigt, würde dies den weinbedingten Fremdenverkehr, der ja einen wichtigen Tourismusfaktor am Oberrhein darstellt, beeinträchtigen

Abgesehen von den Weinanbaurechten an sich berührt deren Infragestellung mithin die Raumordnung, die Umwelt, den Fremdenverkehr und das Bemühen um die Herstellung von Qualitätsweinen, die untrennbares Markenzeichen des Oberrheins ist.

Die Befürchtungen des Oberrheinrats hinsichtlich der katastrophalen Folgen einer Freigabe des Weinanbaumarkts werden in immer stärkerem Ausmaß auch von einer wachsenden Zahl anderer Instanzen geteilt:

- Das Europäische Parlament hat im Juni 2011 den Dess-Bericht verabschiedet, der die Kommission auffordert, die bisherigen Weinanbaurechte beizubehalten.

- 16 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (darunter alle Weinanbaustaaten) haben sich bereits gegen die Freigabe der Weinanbaurechte ausgesprochen.

-  Australien, das 2008 als Organisationsmodell genannt worden war, hatte massiv Wein angebaut und ist sich nun der Folgen dieser Anbaufreigabe bewusst geworden: Eine Krise noch nie dagewesenen Ausmaßes zwingt heute zur Rodung von Weinanbauflächen.

Der Oberrheinrat gibt in Erwägung des oben Ausgeführten seiner tiefen Besorgnis Ausdruck und

  1. stellt fest, dass der Anbaustopp für Weinreben aufrechterhalten bleiben muss,
  2. weist auf die verheerenden Folgen einer Aufhebung des Anbaustopps hin,
  3. wünscht dringlich, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, die Aufhebung des Anbaustopps abzuwenden,
  4. weist insbesondere auf die Möglichkeit hin, im Jahre 2012 den Anbaustopp zu revidieren (health-check),
  5. bittet die lokalen und nationalen Akteure der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, alles zu unternehmen, um den Anbaustopp für Weinreben aufrecht zu erhalten.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • Landesregierung Baden-Württemberg,
  • Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • Région Alsace,
  • Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
  • Regierung der Französischen Republik,
  • EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
  • Europäisches Parlament,
  • Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments,
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Oberrheinregion.

Zur Kenntnisnahme an:

  • Kantonsregierung Aargau,
  • Kantonsregierung Basel-Landschaft,
  • Kantonsregierung Basel-Stadt,
  • Kantonsregierung Jura,
  • Kantonsregierung Solothurn.

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