Europaïsche Krankenversicherungskarte

Plenarsitzung vom 23. Juni 2014

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 23. Juni 2014 und auf Vorschlag seines Vorstands, der am 19. Mai 2014 tagte,

  1. stellt fest, dass das europäische Modell einer Krankenversicherungskarte in allen Ländern das gleiche ist und lediglich die Ausstellungsverfahren unterschiedlich sind:
         -Einige Länder, wie Deutschland, haben sich dafür entschieden, die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte auszustellen und zwar mit einer langen Gültigkeitsdauer (im Allgemeinen von fünf Jahren).
         -Andere Länder, wie Frankreich, haben die Wahl getroffen, eine getrennte Karte auszustellen, die jedes Jahr auf Antrag erneuert werden muss.
  2. vertritt die Ansicht, dass die Bürger, die in einem grenzüberschreitenden Raum wie der Oberrhein leben, selbstverständlich eine gültige europäische Versicherungskarte nachweisen müssen und dass die Regelung mit einer getrennten Karte sie zu jährlichen Behördengängen zwingt, die vermeidbar wären;
  3. wünscht sich, dass es dem französischen Staat gelingen möge, die selbe Regelung einzuführen wie diejenige, die von anderen europäischen Staaten, wie auch Deutschland, angenommen wurde, bei der die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der französischen „Carte vitale“ angebracht wäre. Dies hätte mehrere Vorteile:
        -Nutzungsfreundlichkeit
        -Zeitgewinn für die Bürger
        -Einsparung von Verwaltungskosten bei der Erstellung und Handhabung der Krankenversicherungskarten.
  4. schlägt vor, dass das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, mit Sitz in Kehl, als Verbindungsstelle zu der nationalen Verwaltung fungieren möge, um eine baldige Erledigung dieser Angelegenheit herbeizuführen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution zur Kenntnisnahme

  • an Deutschland (an das Land Baden-Württemberg sowie an das Land Rheinland-Pfalz) und an die Schweiz (an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura);
  • an Frankreich : an die französische Regierung (Gesundheitsministerium und Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten);
  • an die Oberrheinkonferenz (z.H. der Arbeitsgruppe Gesundheit).

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