Europäische Metropolregion Oberrhein-2

Plenarsitzung vom 25. November 2005

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 25. November 2005, auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung, fasst in Anknüpfung an seine Resolution vom 10. Juni 2005 folgenden Beschluss:

Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz und der Oberrheinrat sind aufgrund ihrer Aufgabenstellung als grenzüberschreitende Gremien berufen, die Fortentwicklung und Ausweisung ihres Mandatsgebietes als transnational vernetzte Regionmit metropolitanem Charakter am Oberrhein vorzubereiten, zu fördernund zu begleiten.

Ziel muss sein, den gesamten Oberrheinraum als grenzüberschreitende euro­päische Metropolregion aufzustellen, um dadurch eine echte transnationale Signal­wirkung und Ausstrahlung zu erreichen.

  1. In diesem Zusammenhang begrüßt der Oberrheinrat die grenzüberschreitende Entwicklung des bereits im „Raumkonzept Schweiz“ ausgewiesenen „Metropolitanen Raums Basel“, die im Rahmen des „Appel à la coopération métro­politaine“ der DATAR entstehenden Räume „Rhin-Rhône“ und „Strasbourg/Ortenau“ sowie die im Norden entstandene „Europäische Metropol­region Rhein-Neckar“. Sie sind Etappenauf dem Wege zur Entwicklung der Euro­päischen Metropolregion Oberrhein.
  2. Der Oberrheinrat begrüsst den Beschluss des Präsidiums der Oberrheinkonferenz vom 21. Oktober 2005 in Strasbourg, das entsprechende finanzielle Mittel bereit gestellt hat, um eine gutachterliche Zusammenfassung der bestehenden Daten mit dem Ziel zu ermöglichen, im Rahmen einer detaillierten Standortanalyse den Alleinstellungsanspruch des Oberrheinraums herauszu­arbeiten, mögliche Entwick­lungsperspektiven aufzuzeigen und ihn entsprechend seiner Stärke, seiner internationalen Anziehungskraft und seinem besonderen Potential als trinationalen Raum in Europa zu positionieren.
  3. In diesem Zusammenhang stellt der Oberrheinrat fest, dass der Oberrheinraum bereits heute im regionalen Bereich über effiziente Organisationsformen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wie etwa die PAMINA und die REGIO TriRhena verfügt und in diesen Räumen Initiativen für die Entwicklung von Metropolfunktionen ergriffen worden sind oder ergriffen werden (z. B. Metrobasel, Baselarea).
  4. Beispielhaft seien auch die vorbildliche Kooperation der oberrheinischen Universitäten (EUCOR), der oberrheinischen Verkehrsverbünde im grenzüber­schreitenden Nahverkehr und die Zusammenarbeit und Vernetzungen z. B. im Bereich der Life Sciences (BioValley) genannt. Es gilt, diese exemplarischen Metropol­funktionen weiter zu stärken und alle Chancen zur Bildung weiterer Metropol­funktionen im trinationalen Oberrheinraum auszuschöpfen. Er fordert die Oberrhein­konferenz auf, einen öffentlichen Diskurs zu initiieren, um die Hauptakteure insbesondere aus dem Bereich der Wirtschaft und der Wissenschaft unmittelbar an der Definition und Förderung der Metropolfunktionen zu beteiligen.
  5. Der Oberrheinrat bittet das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, die zusätz­lich notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, damit die Daten aus dem franzö­sischen und schweizerischen Teil des Oberrheingebietes mit den deutschen Kriterien für die Standortanalyse kompatibel gemacht werden können.
  6. Der Oberrheinrat fordert die Oberrheinkonferenz auf, die Arbeiten an dem Vorhaben so rechtzeitig abzuschließen, dass das Ergebnis der Studie im Herbst nächsten Jahres bei der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) vorgelegt und entsprechend der bereits gefassten Öffnungsklausel die Metropolregion Oberrhein - gemeinsam mit den bereits gemeldeten europäischen Metropolregionen - in den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen aufgenommen werden kann.

Der Oberrheinrat gibt von dieser Resolution den nationalen, kantonalen und Landesregierungen, der Région Alsace und dem Regionalpräfekten des Elsass Kenntnis und bittet nachdrücklich das Vorhaben nach Kräften zu unterstützen und anzuerkennen.

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