Eurodistrikt Strasbourg / Kehl-Ortenau

Plenarsitzung vom 17. November 2003

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 17. November 2003, und auf Antrag der Kommission "Verkehr - Raumordnung",

  1. begrüsst nachhaltig die politischen und administrativen Bestrebun­gen zur Bildung eines grenzüberschreitenden Eurodistriktes Strasbourg / Kehl – Or­tenau und ermuntert zur Schaffung weiterer Eurodistrikte entlang des Oberrheins;
  2. unterstützt Ziel und Inhalt der von der deutsch-französischen Arbeitsgruppe erarbeiteten Eckpunkte zum rechtlichen Rahmen, zur räumlichen Ausdehnung und zu den inhaltlichen Schwerpunkten. Dabei wäre es wünschenswert, in einem weiteren Schritt den Planungsbereich des SCOTERS (Schéma de Cohérence Territoriale de la Région de Strasbourg) in den geplanten Eurodistrikt Strasbourg / Kehl – Ortenau einzubeziehen.

Unter anderem zählt der Oberrheinrat zu den vordringlichen Kernaufgaben :

  • eine gemeinsame Raumplanung als integralen Bestandteil,
  • die Verknüpfung der Fernverkehrsnetze TGV / ICE,
  • den Ausbau des rheinüberschreitenden Nahverkehrsnetzes,
  • die konsequente Förderung der Zweisprachigkeit.

Der Oberrheinrat appelliert an die verantwortlichen Institutionen, das rechtliche Instru­mentarium, das das Karlsruher Abkommen zur Schaffung grenzüberschrei­tender Zweckverbände bereit stellt, in einer ersten Stufe voll auszuschöpfen und gleich­zeitig Umfang und Notwendigkeit seiner Weiterentwicklung und Ergänzung zu prüfen, um die mit den Eurodistrikten verbundenen Ziele von gemeinsamem Interesse zu erreichen.
 Ziel muss sein, die Bildung grenzüberschreitender Gebietskörperschaften mit erwei­terten Zuständigkeiten, hoheitlicher Gewalt, Finanzhoheit und einem unmit­telbar gewählten Entscheidungsgremium zu ermöglichen.

Der Oberrheinrat fordert die beteiligten Regierungen auf, zeitnah die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Eurodistrikt Strasbourg / Kehl – Ortenau und die folgenden Eurodistrikte auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.

Begründung:

In der Gemeinsamen Erklärung vom 22. Januar 2003 haben sich der Präsident der fran­zösischen Republik und der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland für die Schaffung eines Eurodistrikts Strasbourg / Kehl und in Folge weiterer Eurodistrikte ent­lang der deutsch-französischen Grenze ausgesprochen.

Die Kommunalstrukturen sollen europäisch ausgerichtet werden und zu einer transna­tionalen regionalen Identität führen.

Der Eurodistrikt soll sich von herkömmlichen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abheben, Pilotcharakter für andere Grenzregionen haben und Zukunftswerkstatt für neue Formen der grenzüberschreitenden Kooperation werden. Er soll über ein eigenes Entscheidungsgremium verfügen.

Folgende Vorgehensweise empfiehlt sich:

Am Beginn der Zusammenarbeit soll ein grenzüberschreitender kommunaler Zweck­verband nach dem Muster des Karlsruher Übereinkommens von 1996 stehen.

Parallel dazu sollen Überlegungen zu Rechtsform und Kompetenzen des zu schaffenden Eurodistrikts Strasbourg / Kehl – Ortenau angestellt werden.

Die nationalen Regierungen erklären sich bereit, die Schaffung des Eurodistrikts Stras­bourg / Kehl – Ortenau z. B. durch zwischenstaatliche Vereinbarungen zu unterstützen.

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