Einfacherer Zugang der Patienten zu medizinischen Spezialbehandlungen am Oberrhein (am Beispiel Magnetresonanztomografie (MRT))

Plenarsitzung vom 06. November 2015

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 6. November 2015 und auf Vorschlag des Vorstands, 

  1. unterstreicht die Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu den Gesundheitsleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu haben,
  2. stellt fest, dass es im Elsass weniger Magnetresonanztomographen (MRT-Geräte) als in Deutschland gibt, trotz der Bemühungen der Agence régionale de Santé (ARS), zusätzliche Geräte bis zum Jahr 2017 einzurichten,
  3. stellt fest, dass aus diesem Grund die Wartezeit für eine MRT-Untersuchung im Elsass erheblich länger als in Deutschland ist, dass der Zugang zu Untersuchungen in Deutschland einer vorherigen Genehmigungspflicht unterliegt und dass die Rückzahlungsfristen von mehreren Monaten durch die Krankenkasse zu lang sind, Schwierigkeiten, die zu einer Behinderung des freien Verkehrs der Patienten in der Grenzregion führen können,
  4. stellt fest, dass das System der vorherigen Genehmigung für die Behandlungen nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn es gemäß des europäischen Rechts "erforderlich und angemessen" ist und dass dieses Verfahren heutzutage nicht mehr der Situation in der Grenzregion des Oberrheins entspricht,
  5. wünscht, dass die Fristen für den Zugang zu MRT-Untersuchungen verkürzt werden:
         -durch ein Übereinkommen mit deutschen Radiologen, die über solch eine Ausrüstung und über ein zweisprachiges medizinisches Team verfügen, sobald sie die französischen Tarife     des Sektors 1 ohne Überschreitung anwenden und die Berichte in französischer Sprache verfassen.
         -durch die Abschaffung des Systems der vorherigen Genehmigung, das von französischen Behörden für bildgebende Untersuchungen verlangt wird, die in Deutschland davon befreit sind,
  6. empfiehlt allgemein den Abbau behördlicher Hindernisse, die grenzüberschreitende Pflegeprozesse erschweren, indem man sich auf die durch das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) seit mehreren Jahren durchgeführten Studien stützt.

 

Der Oberrheinrat richtet die vorliegende Resolution an:

  • die Landesregierung von Baden-Württemberg
  • die Landesregierung von Rheinland-Pfalz
  • die Agence régionale de la Santé d’Alsace (regionales Gesundheitsamt Elsass)
  • den französischen Gesundheitsminister

 

zu Informationszwecken:

  • an die Nordwestschweizer Regierungskonferenz
  • an die Oberrheinkonferenz
  • an das ZEV

 

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