Die zukünftigen Zielsetzungen hinsichtlich der Europäischen territorialen Zusammenarbeit für den Zeitraum nach 2013

Plenarsitzung vom 21. November 2011

Der Oberrheinrat verabschiedete am 28. Oktober  2011 anlässlich der Sitzung seines Leitungsgremiums folgende Positionsbestimmungen:

  1. Er betont die große Bedeutung und auch den Erfolg der umgesetzten Kohäsionspolitik im Rahmen der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklung der Europäischen Union.
  2. Er erinnert daran, dass die Kohäsionspolitik ein Instrument sein soll, um das strategische Ziel von „Europa 2020“ zu erreichen, wobei zugleich auf ihre ursprüngliche Zielsetzung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Weiterentwicklung der Europäischen Union zu achten sei.
  3. Er schätzt zudem ein, dass die Kohäsionspolitik im Rahmen einer globalen Strategie den Herausforderungen Rechnung tragen und die Vorstellungen der in den Territorien tätigen Akteure berücksichtigen solle.
  4. Er plädiert bezüglich der Kohäsionspolitik für die Zuweisung ausreichender Finanzmittel, insbesondere zum Zwecke der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit und zu diesbezüglichen nutzbringenden Investitionen.
  5. Er unterbreitet den Vorschlag, dass die Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit im Anschluss an das Jahr 2013 sowohl auf die bisherigen geografischen Bereiche der Zusammenarbeit, als auch auf kürzlich einbezogene Gebiete ausgerichtet sein sollten, damit diese in den Territorien den neuen Anforderungen entsprechen und ihre Funktion optimal erfüllen können.
  6. Er unterstreicht, dass die Europäische Kommission hinsichtlich der Ausarbeitung der Kohäsionspolitik, die den Zeitraum nach 2013 betrifft, die spezifische Lage und die Funktion der Grenzregionen stärker beachten und Letztgenannte enger in die Ausarbeitung europäischer Politikbereiche einbinden sollte, indem sie ihnen die Funktion von ‚Erprobungsgebieten’ zuweisen solle.
  7. Er spricht seine Unterstützung dafür aus, dass bei der Ressourcenzuweisung zugunsten der verschiedenen Programme - die auf die Europäische Territoriale Zusammenarbeit gerichtet sind –, Zuwendungen von Finanzmitteln für jedes Kooperationsgebiet erfolgen sollten, statt der Zuweisung pro Mitgliedsstaats.
  8. Er äußert den Wunsch, dass die Trinationale Metropolregion des Oberrheins auf der politischen Ebene des Oberrheins eine Vorreiterrolle hinsichtlich des «grenzüberschreitenden Partnerschaftsvertrags für Entwicklung und Investitionen» übernehmen solle, um die Besonderheiten und die Bedürfnisse ihres Gebiets – in Verbindung mit den exakt definierten Zielsetzungen - optimal berücksichtigen zu können.
  9. Er erinnert daran, dass das den „Oberrhein“ betreffende INTERREG IV A-Programm ein hervorragend geeignetes Instrument für die Finanzierung der Entwicklungsstrategie der Trinationalen Metropolregion darstelle.
  10. Er lenkt die Aufmerksamkeit auf die erforderliche Vereinfachung der Verfahren bei der Überwachung und auch der Verwaltungsverfahren, damit eine qualitative Unterstützung der Vorhaben, die dem Ziel der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit entsprechen, gewährleistet ist.
  11. Er empfiehlt, darauf zu achten, dass in Übereinstimmung mit dem Beitrag der Trinationalen Metropolregion zur zukünftigen Kohäsionspolitik eine grenzüberschreitende Koordination der europäischen Fonds ESF, EAGFL und EFRE seitens jeder sie betreffenden Region erfolgt, was im oberen politischen Entscheidungsbereich zusammen mit den Verwaltungsbehörden umzusetzen wäre, um eine Kompatibilität und Komplementarität der Fonds mit dem INTERREG-Programm zu gewährleisten.
  12. Er unterbreitet in diesem Zusammenhang hinsichtlich der Verwaltungsebenen den Vorschlag, Kooperationsmechanismen einzurichten, die ihnen eine kohärente Programmplanung ermöglichen, eine komplementäre Unterstützung bieten und eine Strategie realisieren, die sich auf sämtliche Finanzmittel im Rahmen der Kohäsionspolitik bezieht und insbesondere das Ziel der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit anvisiert.

Der Oberrheinrat übermittelt die Positionsbestimmungen an folgende Adressaten:

  • An die Europäische Kommission: Generaldirektion Regionalpolitik,
  • An die Europaabgeordneten des Oberrheins,
  • An die Regierung der Französischen Republik,
  • An die Region Elsass,
  • An das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin,
  • An die Landesregierung vom Baden-Württemberg,
  • An die Landesregierung von Rheinland-Pfalz,
  • An den Schweizerischen Bundesrat,
  • An die Kantonsregierungen von Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura,
  • An die Oberrheinkonferenz.

Zurück