Die Geothermie im Oberrheingebiet

Plenarsitzung vom 7. Juni 2010

Der Oberrheinrat in seiner Sitzung am 7. Juni 2010 und auf Antrag der Kommission „Landwirtschaft-Umwelt“

  1. ist der Ansicht, dass das Oberrheingebiet mit Blick auf seine besonderen Merkmale jede erneuerbare Energiequelle erforschen müsse, da die Situation andernfalls bis in dreißig, vierzig Jahren kritisch werden könne;
  2. erklärt, dass es im Rahmen der Forschungen im Bereich Geothermie notwendig sei, zu einer möglichst genauen Einschätzung der Risiken und des Potenzials dieser Energiequelle zu gelangen, um durch bessere Information die Akzeptanz bei der Bevölkerung zu bewirken;
  3. wünscht sich einen besser organisierten grenzüberschreitenden Austausch, sowohl hinsichtlich der Risiken als auch der Basisdaten und neuen Techniken;
  4. merkt an, dass es bei erneuerbaren Energiequellen auch bei höchster Intensivierung der Recherchen kein Nullrisiko gebe;
  5. wünscht die Einrichtung eines akzeptablen Entschädigungssystems bei gleichzeitiger Erinnerung daran, dass über allen anderen Erwägungen das Allgemeinwohl stehe.

Der Oberrheinrat richtet vorliegende Entschließung

  • in Deutschland: an die Bundesregierung, an das Land Baden-Württemberg, an das Land Rheinland-Pfalz;
  • in der Schweiz: an das Bundesamt für Umwelt, an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau, Solothurn und Jura;
  • in Frankreich: an die französische Regierung, an die Umwelt- und Energieagentur ADEME;
  • an die Oberrheinkonferenz.

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