Die Atomkraftwerke im Oberrheingebiet

Plenarsitzung vom 10. Juni 2011

Auf Antrag des Vorstands und der Ausschüsse «Landwirtschaft / Umwelt» und «Wirtschaft und Arbeitsmarkt» gibt der Oberrheinrat in seiner Sitzung vom 10. Juni 2011 folgende Stellungnahme ab:

  1. Er stellt die enormen Auswirkungen der Naturereignisse, von denen Japan betroffen wurde, fest, nämlich das Erdbeben und dann der Tsunami; dies war mit erheblichen Konsequenzen für das Atomkraftwerk in Fukushima verbunden, das diesen Naturgewalten nicht stand hielt; der Oberrheinrat drückt seine tief empfundene Solidarität mit der japanischen Bevölkerung aus;
  2. räumt ein, dass – trotz der Problematik von Analogieschlüssen – aus dieser Katastrophe doch Schlussfolgerungen gezogen werden müssen, indem den Sicherheitsmaßnahmen der Atomkraftwerke und diesbezüglichen Vorschriften absolute Priorität zukommen müssen;
  3. er stellt fest, dass im Gebiet der Trinationalen Metropolregion Oberrhein und dessen naher Umgebung acht Atomkraftwerk-Standorte betrieben werden (F: Fessenheim; D: Biblis*, Philippsburg*, Neckarwestheim*; CH: Leibstadt, Beznau, Gösgen, Mühleberg). Da der Oberrheingraben erdbebengefährdeter ist als andere Regionen, muss das Risiko dieser Anlagen im Lichte der neusten Ereignisse in Japan grundsätzlich neu beurteilt werden. (*derzeit vorübergehend stillgelegte Atomkraftwerke);
  4. er nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungen der drei Länder kürzlich den Auftrag für eine neue Analyse erteilt haben, einschließlich der Neubewertung sämtlicher Risiken, und verlangt eine schnelle Konkretisierung.  Diese Analyse stellt eine Maßnahme dar, die in den Rahmen der bereits bestehenden Bewertung und Verstärkung der Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Überprüfung fällt;
  5. der Oberrheinrat fordert, dass für alle Kraftwerkanlagen des Oberrheins die gleichen strengen Vorschriften, und höchstmöglichen Sicherheitsnormen und Belastungstests, für alle Risiken, gelten.  Ausgangspunkt muss das Lastenheft sein, das auf europäischer Ebene definiert wurde.
  6. erinnert daran, dass er in den Jahren 2001, 2004, 2006 und 2009 Resolutionen angenommen hat, in denen eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zu Atomkraftwerken sowie eine bessere Koordinierung energiepolitischer Maßnahmen im Oberrheinraum gefordert wurden,
  7. wünscht daher, dass diese Ergebnisse nunmehr verfügbar sein sollten, dass die Informationen auf  trinationaler Ebene in transparenter Weise übermittelt werden,
  8. Der Oberrheinrat fordert, dass für Störfälle die in Ansätzen bestehende trinationale Katastrophenorganisation auch auf atomare Unfälle ausgerichtet wird, in der ganzen Oberrheinregion zum Einsatz gelangt und dass die Arbeiten der drei Länder koordiniert werden.
  9. der Oberrheinrat wünscht zudem, dass zukünftig – wie im Fall des für Fessenheim tätigen örtlichen Sicherheitsausschusses – für jede Zentrale ein grenzüberschreitend Ausschuss eingerichtet werden soll, der für die Transparenz dieser Informationen bezüglich aller im Oberrheinbereich betroffenen Standorte sorgt,
  10. falls im Rahmen der Kontrollen irgendwelche Risiken für die Bevölkerung des Rheingebiets festgestellt werden sollten, wird der Oberrheinrat verlangen, dass notwendige Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich der Abschaltung betreffender Kraftwerke.
  11. der Oberrheinrat ist sich bewusst, dass die vorliegende Resolution im Licht der aktuellen Diskussionen um Atomausstieg und Energiewende baldmöglichst weitergeführt werden muss.

Der Oberrheinrat übersendet die vorliegende Resolution:

  • in Frankreich: an die französische Regierung,
  • in der Schweiz: an den Bundesrat, die Kantonsregierungen Basel-Stadt, Kanton Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura,
  • in Deutschland: an die deutsche Regierung, das Land Baden-Württemberg, das Land Rheinland-Pfalz.

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