Der Schutz des Grundwasservorkommens im Oberrheingraben
Plenarsitzung vom 12. Mai 2000
Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 12. Mai 2000, und auf Antrag der Kommission "Landwirtschaft - Umwelt", beschliesst folgenden Text:
Das Grundwasservorkommen im Rheintal stellt eine in Europa einzigartige Wasserressource und ein für die ganze Region am Oberrhein lebenswichtiges Kapital dar, welches 80% der Trinkwasserversorgung und fast 50% des industriellen Wasserbedarfs deckt. Es versorgt zahlreiche Industrien des Nahrungsmittelsektors mit Wasser von guter Qualität zu geringsten Kosten und trägt somit zur beachtlichen wirtschaftlichen Entwicklung der Region bei. Darüber hinaus ist es Grundlage von bemerkenswerten natürlichen Lebensräumen.
Diese Ressource ist jedoch gefährdet und die Wasserqualität verschlechtert sich insgesamt seit Jahren wegen verschiedenen, flächenhaften und punktuellen Schadstoffeinträgen.
Die seit 1997 im Rahmen der grenzüberschreitende Bestandsaufnahme der Grundwasserqualität des Oberrheingrabens durchgeführten Arbeiten, haben die allgemeine Verschlechterung der Qualität des Grundwassers bezüglich Nitrat, Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Herbiziden, und chlorierten Lösungsmitteln aufgezeigt.
Die Erhaltung der Nutzbarkeit des gesamten Grundwassers am Oberrhein als Trinkwasser, ohne vorherige Aufbereitung, stellt eine grosse Herausforderung dar, die im Interesse der jetzigen und zukünftigen Generationen notwendigerweise aufgegriffen werden muss.
Um die Qualität des Grundwassers zu sichern und wo erforderlich wieder herzustellen, wurden auf beiden Seiten des Rheins im Rahmen von grenzüberschreitenden Arbeiten von der Expertengruppe "Wasserqualität und Hydrobiologie" der französisch-deutsch-schweizerischen Oberrheinkonferenz gemeinsame Handlungsgrundsätze festgelegt. Diese Grundsätze, die in verschiedene Handlungsvorschläge münden, müssen auf allen betroffenen Entscheidungsebenen umgesetzt werden.
Der Oberrheinrat gibt vor diesem Hintergrund seiner Besorgnis Ausdruck und
- nimmt die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Bestandsaufnahme der Grundwasserqualität in der Oberrheinebene zur Kenntnis und zeigt sich insbesondere besorgt über die allgemeine Verschlechterung der Grundwasserqualität;
- fordert die Expertengruppe "Wasserqualität und Hydrobiologie" der französisch-deutsch-schweizerischen Oberrheinkonferenz auf, rasch gemeinsame Handlungsgrundsätze vorzulegen und verlangt deren schnelle Umsetzung auf den verschiedenen politischen Entscheidungsebenen;
- fordert zur Verminderung der Stickstoffbelastung die Umsetzung der Empfehlungen der europäischen Abwasserrichtlinie vom 21. Mai 1991 sowie die konkrete Anwendung der "guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft, wie sie unter anderem aus der europäischen Nitratrichtlinie vom 12. Dezember 1991 hervorgeht;
- bestätigt die Notwendigkeit einer umweltgerechten Handhabung von Pflanzenschutzmitteln bei den Gebietskörperschaften, den Verwaltungen, bei Land- und Forstwirten sowie bei Privatpersonen und verlangt, dass sich jedermann im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Kompetenzen für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Produkten sowie die Anwendung geeigneter Alternativverfahren engagiert;
- unterstreicht die Notwendigkeit der allgemeinen Stärkung einer umweltgerechten Landwirtschaft (integriert oder ökologisch) und verlangt strenge Auflagen für die am stärksten gefährdeten Gebiete sowie die Einführung extensiver oder alternativer Verfahren sowie Koordinierung und Harmonisierung der im Handel befindlichen Pflanzenschutzmittel;
- verlangt, dass der Gefährdung des Grundwassers im Oberrheingraben und dessen Schutz bei allen Projekten (u. a. Verkehrsinfrastruktur, Gewerbe-, Industrie- und Wohngebieten), und zukünftig bereits auch schon in der Planungsphase, Rechnung getragen wird;
- fordert, dass alle Akteure im Bereich Wasser, gleich ob Entscheidungsträger, Verwaltungsmitarbeiter, Beschäftigte der Gebietskörperschaften, Land- und Forstwirte, Planer oder Privatpersonen, informiert und sensibilisiert werden;
- empfiehlt eine grenzüberschreitende politische Koordination und Entscheidung für den Schutz des Rhein-Grundwassers sowie die gemeinsame Überprüfung der Wasserqualität in periodischen Abständen.