Bilinguale Lehrerausbildung in der Oberrheinregion

Plenarsitzung vom 18. November 2002

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 18. November 2002, und auf Antrag der Kommission "Kultur – Jugend – Ausbildung",

  1. unterstreicht seine Zielsetzung, die Oberrheinregion zu einer zweisprachigen Region, in der die Menschen gleichzeitig die deutsche und die französische Sprache beherrschen, weiterzuentwickeln;
  2. hält im Sinne dieser Zielsetzung eine kontinuierliche Ausweitung des Unterrichts in der Sprache des Nachbarn Französisch bzw. Deutsch für erforderlich;
  3. fordert die Regionen des Oberrheins dazu auf, dazu verstärkt Lehrkräfte mit bilingualer Qualifikation auszubilden, die die Muttersprache Deutsch oder Französisch als Fremdsprache sowie in beiden Sprachen bilingual unterrichten und interkulturell erziehen können, und sieht in den Konzepten Euregio-Lehrer, Europalehramt und formation bilingue de voie régionale dazu geeignete Ausbildungsmodelle;
  4. spricht sich dafür aus, dass die Studienabschlüsse für diese bilingualen Lehrer im Elsass, Baden-Württemberg, der Nordwestschweiz und Rheinland-Pfalz durch die anderen Staaten des Oberrheingebietes anerkannt werden und so eine grenzüberschreitende Einsetzbarkeit der Lehrkräfte erreicht wird, und fordert die Regionen auf, diese Abschlüsse entsprechend, z.B. als Master-Studiengang, zu qualifizieren;
  5. spricht sich darüberhinaus dafür aus, einen gemeinsamen trinationalen Studienabschluss für einen bilingualen Studiengang für Lehrer in den Regionen des Oberrheins zu entwickeln ;
  6. befürwortet die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Stellenpools mit Lehrkräften, die mit ihrer Qualifikation in allen Regionen des Oberrheins unterrichten können;
  7. fordert die französische Regierung, die zur Oberrheinregion gehörenden Schweizer Kantone und deutschen Bundesländer auf, auf staatsvertraglicher Basis eine Vereinbarung über eine gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse sowie eine Vereinbarung über einen gemeinsamen trinationalen Studienabschluss zu treffen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an :

  • die Oberrheinkonferenz,
  • die Landesregierung Baden-Württemberg,
  • das Ministère de l´Education Nationale der Französischen Republik, die Préfecture der Région Alsace und die Präfekturen der Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin,
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura.

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