Besteuerung von Rentenbezügen aus Deutschland für in Frankreich wohnhafte Rentenempfänger

Besteuerung von Rentenbezügen aus Deutschland für in Frankreich wohnhafte Rentenempfänger

Vorliegender Beschluss spiegelt die auf der Plenarsitzung am 3. Dezember 2010 formulierten Gedanken sowie die vom Präsidium in seiner Sitzung am 22. Oktober 2010 unterbreiteten Vorschläge wider. Der Oberrheinrat:

  1. hebt die Bedeutung und den Erfolg der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein hervor;
  2. lobt die Effizienz grenzüberschreitender Netzwerke wie INFOBEST und EURES-T, die ebenfalls im Rahmen des Expertenausschusses „Grenzgänger“ der Oberrheinkonferenz sehr aktiv sind;
  3. wünscht sich, dass so rasch wie möglich ein Abkommen über das Problem der deutschen Besteuerung von Rentenbezügen aus Deutschland getroffen werden kann;
  4. unterbreitet folgende Vorschläge:

    a. engere Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden und den Finanzministerien in Deutschland und Frankreich zu dieser Frage;

    b. mögliche Entsendung eines Mitarbeiters des Finanzamts Neubrandenburg in das Grenzgebiet zur Schaffung einer bürgernahen Verbindungsstelle;

    c. Ausarbeitung eines Leitfadens auf Französisch, der im Detail erklärt, wie die deutsche Steuererklärung für Rentenbezüge auszufüllen ist;

    d. Anpassung der Verjährungsfrist in Frankreich für die Rückerstattung bzw. Berichtigung der Steuer an das Datum des Beginns der Steuererklärungspflicht in Deutschland für deutsche Rentenbezüge.

Adressaten vorliegender Entschließung:

  • in Frankreich: Ministerium des Budgets, der öffentlichen Finanzen, des öffentlichen Dienstes und der Staatsreform,
  • in Deutschland: Bundesfinanzministerium, Oberfinanzdirektion Karlsruhe,
  • in der Schweiz: Eidgenössisches Finanzdepartment.
  • Oberrheinkonferenz
  • Europäische Union: Generaldirektion „Steuern und Zollunion“ (DG TAXUD).

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