Begleitetes Fahren ab 17 Jahren im Oberrhein

Plenarsitzung vom 06. November 2015

Der Oberrheinrat in seiner Plenarsitzung am 6. November 2015 und auf Vorschlag des Vorstands:

  1. unterstreicht die Bedeutung der grenzüberschreitenden Mobilität und der Möglichkeit, nationale Grenzen mit sämtlichen Verkehrsmitteln ohne Hindernisse überqueren zu können in Europa,
  2. hält fest, dass das Begleitete Fahren sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ab 17 Jahren gesetzlich erlaubt ist, das heißt, dass minderjährige Fahrer nach der entsprechenden Ausbildung in Begleitung eines, in der Fahrerlaubnis benannten, erfahrenen älteren Autofahrers im Inland ein Auto führen dürfen,
  3. erkennt an, dass es sich bei dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren in Deutschland und Frankreich um rein nationale Regelungen handelt und der EU-Führerschein erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt wird,
  4. hält fest, dass somit die minderjährigen Fahrer an der Grenze zum Nachbarland anhalten müssen, da ihre Fahrerlaubnis dort nicht anerkannt wird,
  5. betont, dass diese Situation gerade in einem Grenzgebiet wie dem Oberrhein problematisch ist, die Nachbarländer kooperieren eng miteinander und sind dermaßen untereinander verbunden, dass die Mobilität der Bevölkerung eine besonders große Rolle spielt,
  6. wünscht, dass zukünftig, aufgrund der Ähnlichkeit der Regelungen in den beiden Ländern, die deutsche Fahrerlaubnis des begleiteten Fahrens in Frankreich und die französische Fahrgenehmigung der „conduite accompagnée“ in Deutschland anerkannt wird und die begleiteten minderjährigen Fahrer mit dem Auto die Grenzen überschreiten und ebenso im Nachbarland fahren können,
  7. weist daraufhin, dass diese Problematik zwischen Deutschland und Österreich durch gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Fahrberechtigungen bereits gelöst wurde.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Landesregierung Baden-Württemberg
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • das Bundesverkehrsministerium
  • das Ministère de l’Ecologie, du Développement durable et de l‘Energie  / Secrétaire d’Etat chargé des Transports, de la Mer et de la Pêche

Nachrichtlich an:

  • die Nordwestschweizer Regierungskonferenz
  • die Oberrheinkonferenz

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