Bau des Wisenbergtunnels dringend notwendig

Plenarsitzung vom 27. November 2006

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 27. November 2006, auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung, fasst folgenden Beschluss:

Gemäss den Vorstellungen von Max Friedli, Direktor des Schweizerischen Bundesamtes für Verkehr (BAV), und von SBB- Chef Benedikt Weibel soll der Wisenbergtunnel als 3. Juradurchstich den knapper werdenden finanziellen Mitteln zum Opfer fallen. Das Projekt Wisenbergtunnel ist jedoch wie kein anderes von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der schweizerischen und vor allem auch der internationalen Eisenbahninfrastruktur. Bereits heute bedeutet der Raum Basel für den europäischen wie auch den nationalen Personen- und Güterverkehr ein Nadelöhr. Ohne den Wisenbergtunnel oder eine gleichwertige Alternative wird die Schweiz nicht in der Lage sein, die bis zum Jahr 2020 zu erwartende Verdoppelung des Bahnverkehrs im europäischen Nord-Süd-Verkehr zu verarbeiten.

Auf Antrag der Schweizer Delegation (und der Kommission Verkehr und Raumordnung) verabschiedet der Oberrheinrat an seiner Plenarsitzung vom 27. November 2006 folgende Resolution:

  1. Kostenerwägungen können und dürfen nicht Grund sein für Lastenverschiebungen  (Stichwort „Bypass“) oder gar Verzichtsplanungen bei den mittel- und längerfristigen Planungen der Eisenbahninfrastruktur in der Oberrheinregion.
  2. Der Wisenbergtunnel als Kapazitätsausbau ist für die weitere Entwicklung des Schienenverkehrs in der Oberrheinregion von grosser Bedeutung und muss dringend im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen realisiert werden.
  3. Die sinnvolle und gewünschte Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene muss mit Begleitmassnahmen wie Lärmschutz und geräuscharmen Rollmaterialien gekoppelt werden.
  4. Die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und das Schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV) müssen mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Wiederaufnahme dieses Projektes in die Liste der Bahn 2000 2.Etappe beziehungsweise in die Liste der ZEB- Projekte hingewiesen werden.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • den Schweizer Bundesrat,
  • die Schweizerischen Bundesbahnen,
  • den Nationalrat und den Ständerat,
  • die Bundesregierung Deutschland,
  • die Landesregierung Baden-Württemberg,
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • die Regierung der Französischen Republik,
  • die Région Alsace,
  • die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau,
  • Solothurn und Jura.

Zurück