Alarmstation Huningue und Messstation Weil am Rhein

Plenarsitzung vom 7. Juni 2002

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 7. Juni 2002, und auf Antrag der Kommission "Landwirtschaft - Umwelt", beschliesst folgenden Text:

Nachdem die Région Alsace ihre deutschen und schweizerischen Partner um eine Kofinanzierung der geplanten Renovierung der Station Huningue gebeten hat, setzte die Kommission "Landwirtschaft - Umwelt" eine ad-hoc Gruppe "Stationen" ein, um zu untersuchen, welche potentiellen Synergien zwischen den beiden Stationen entwickelt werden könnten, ob eventuell die Renovierung von Huningue dadurch vermieden werden könnte, dass die Station Weil am Rhein deren Tätigkeiten übernimmt bzw. welche weiteren Alternativen vorgeschlagen werden könnten.

Die ad-hoc Gruppe, besetzt von Herrn Dr. CAROLI  für Baden-Württemberg (Vorsitz), Herrn MUNDWILER für die Nordwestschweiz und Herrn HOMMEL für das Elsass hat die Leiter der beiden Stationen zu einem Fachgespräch eingeladen.

Dieses Fachgespräch hat gezeigt,

  • dass der Kontakt zwischen den beiden Stationen verbesserungswürdig erscheint;
  • dass die Messstation Weil am Rhein das Ziel hat, Messungen entsprechend dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom Mai 1990 über die ganze Breite des Rheins (täglich, wöchentlich und monatlich) durchzuführen;
  • dass die Alarmstation Huningue das Ziel hat, Messungen zur Wasserqualitätskontrolle kontinuierlich und in regelmässigen Intervallen (alle 30 Minuten) durchzuführen und im Falle einer Wasserverschmutzung die Schliessung des Wachtores des Kanals von Huningue zu bewerkstelligen, so dass die elsässischen Gewässer und das oberrheinische Grundwasser geschützt bleiben.

In Anbetracht der unterschiedlichen Zielen der Stationen von Huningue und Weil am Rhein, beschliesst der Oberrheinrat die folgende Resolution als Empfehlung :

  1. beide Messstationen sollen beibehalten werden;
  2. die Station Huningue ist dringend zu renovieren;
  3. informelle Kooperationen zwischen den 2 Stationen in Form des Informationsaustausches sollen verstärkt werden;
  4. eine Studie über die Optimierung der Servicedienste der 2 Stationen und der Abstimmung ihrer Tätigkeiten unter Einbeziehung von Synergieefeekten soll parallel zu den anlaufenden Renovierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden;
  5. über eine Zusammenstellung der bisherigen Informationswege in Deutschland, der Schweiz und Frankreich mit Optimierungsvorschlägen soll im Schadensfall ein internationaler Informationsfluss erreicht werden.

Diese Resolution geht an folgende zuständigen nationalen und lokalen Instanzen :

  • im Oberrhein : Oberrheinkonferenz;
  • in Frankreich : Association pour la protection de la nappe (APRONA), Agence de l'Eau Rhin Meuse, Région Alsace, Département du Bas-Rhin, Département du Haut-Rhin;
  • in Baden-Württemberg : Umweltministerium Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Freiburg ;
  • in Rheinland-Pfalz : Ministerium für Umwelt und Forsten;
  • in der Schweiz : Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura, Solothurn und Aargau.

 

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