Änderung der europäischen Weinmarktordnung

Plenarsitzung vom 27. November 2006

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 27. November 2006 und auf Antrag des Vorstandes, verabschiedet folgende Resolution:

Der Oberrheinrat begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, eine grundlegende Reform der europäischen Weinmarktordnung herzustellen, deren Ziel es ist, in einem kontinuierlich zunehmenden globalisierten Weinmarkt dem europäischen und damit auch dem Weinbau am Oberrhein bessere Zukunftschancen zu verschaffen.

Der Oberrheinrat, dessen Mitgliedsregionen in Frankreich und Deutschland zugleich Mitglieder der Versammlung der europäischen Weinbauregionen (AREV) sind, unterstützt in allen Punkten die von der AREV einstimmig   angenommene Resolution zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein (GMO Wein).

Der Oberrheinrat stellt fest:

Die Oberrheinregion ist eine der größten und erfolgreichsten Weinbauregionen in Europa. Der Weinbau prägt unsere Landschaft. Er ist ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor - auch für den vor- und nachgelagerten         Bereich bis hin zum Tourismus. Er ist strukturpolitisch wichtig für den ländlichen Raum.

Der vorliegende Entwurf der Weinmarktordung ist von der Zielrichtung her richtig. Es sind jedoch noch erhebliche Änderungen erforderlich, um die regionalspezifischen Belange und Interessen des Weinbaus am Oberrhein nachhaltig zu berücksichtigen.

Der Oberrheinrat fordert deshalb die Regierungen auf, sich für die folgenden Positionen einzusetzen:

  1. Der europäische Weinbau ist sehr heterogen. Einen einheitlichen „Königsweg“ für langfristig bessere Zukunftschancen gibt es nicht. Durch klare Zielvorgaben in der neuen Weinmarktordnung ist deshalb den einzelnen Weinbauregionen möglichst weitgehende Subsidiarität einzuräumen.
  2. Die Umsetzung der Weinmarktordnung braucht, wenn sie erfolgreich sein soll,  einen regionalspezifischen Bezug. Innerhalb eines Finanzrahmens sollen deshalb die Weinbauregionen, umfangreicher als bisher vorgesehen, die volle Verantwortung für die Programme tragen.
  3. Am Oberrhein gibt es keine signifikante Überproduktion an Wein. Statt für Rodungsprogramme von Weinbauflächen sind die vorgesehenen Finanzmittel - möglichst innerhalb eines nationalen Finanzrahmens - für zukunftsorientierte strukturverbessernde Maßnahmen einzusetzen. Dies gilt auch für die bisher für Destillationsmaßnahmen, die insgesamt zurückgeführt werden sollten, verwendeten Mittel.
  4. Zukunftsorientiert sind für uns am Oberrhein strukturverbessernde Maßnahmen und damit Förderprogramme, bei denen im Mittelpunkt stehen
  • die Herstellung von qualitativ hochwertigen Weinen,
  • die Vermarktung und
  • Kooperationen auf allen Verarbeitungs- und Vermarktungsebenen.
  • Bestimmte regionale Methoden der Weinherstellung sollen im Rahmen der Subsidiarität weiter gelten, insbesondere die am Oberrhein traditionelle Chaptalisierung muss auch künftig erhalten bleiben.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Landesregierung Baden-Württemberg
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • das Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei der Regierung der Französischen Republik
  • die Region Elsass
  • die Europäische Kommission
  • den Ausschuss der Regionen (AdR) bei der Europäischen Union
  • die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura zur Information. 

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