Beibehaltung des Anbaustopps für Weinreben

Plenarsitzung vom 7. Juni 2010

Der Oberrheinrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2010 und auf Antrag der Kommission „Landwirtschaft und Umwelt“ die nachstehende Resolution verabschiedet:

Im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation hat die EU-Kommission im Jahre 2008 die Aufhebung des Anbaustopps für Weinreben ab 2015 beschlossen.

Der Oberrheinrat sieht die Aufhebung des Anbaustopps mit großer Sorge. Dies insbesondere aus folgenden Gründen:

Die Aufhebung des Anbaustopps bedeutet, dass Weinbau in allen Lagen möglich wird. Dies wird dazu führen, dass einfach zu bewirtschaftende Lagen in der Ebene zu Rebflächen umgewandelt werden und dort ein massenorientierter Weinbau betrieben wird. Der Weinbau in den Hang- und Steillagen des Oberrheingebietes wird aufgegeben werden, da er beschwerlicher und kostenintensiver ist. Dies wird zum Zuwachsen und zur Versteppung der Hang- und Steillagen führen.

Diese weinbaulich genutzten Hang- und Steillagen prägen jedoch den Oberrheinraum. Sie sind die ältesten Weinbaulagen, prägen durch ihre Bezeichnungen (Schlossberg, Steinberg, Ölberg etc.) die Wertigkeit von Premiumlagen (Terroir) und machen in besonderer Weise die Schönheit der Kulturlandschaft im Oberrheingebiet aus. Sie sind ein touristisches Markenzeichen der Region. Die hügelige Reblandschaft, die Vielzahl reizvoller Weinorte sind zudem im Speziellen auch Grundlage des Weintourismus.

Die Aufhebung des Anbaustopps wird dazu führen, dass das im Laufe der Jahrhunderte gewachsene Erscheinungsbild der Landschaft am Oberrhein zerstört wird und der landschaftliche Reiz der hügeligen Reblandschaften verloren geht. Zudem wird mit einer Aufgabe der Steillagen ein großer und wichtiger Teil der Weinkultur verloren gehen, was einen erheblichen Imageschaden für den Weinbau bedeutet.

Weiter wird die Aufhebung des Anbaustopps die bisherige intensive Förderung des Hang- und Steillagenweinbaus sowie getätigte Investitionen in Rebflurbereinigungen und Terrassenplanungen zunichte machen.

Weinwirtschaftlich steht zu erwarten, dass eine Veränderung des Weinbaus zu billiger Massenware stattfinden wird. Damit würde auch die qualitativ hochwertige Weinproduktion als Zeichen des Oberrheinraums verloren gehen.

Der Oberrheinrat verkennt nicht, dass die Aufhebung des Anbaustopps die Liberalisierung des Weinmarktes im Sinne einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel hat. Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass hier zum einen die besonderen Gegebenheiten des Oberrheinraums völlig unbeachtet bleiben, zum anderen durch falsche Impulse die Qualitätsnische unserer Weine unnötig gefährdet wird.

Der Oberrheinrat gibt in Erwägung des oben Ausgeführten seiner tiefen Besorgnis Ausdruck und

  1. stellt fest, dass der Anbaustopp für Weinreben aufrechterhalten bleiben muss,
  2. weist auf die verheerenden Folgen einer Aufhebung des Anbaustopps hin,
  3. wünscht dringlich, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, die Aufhebung des Anbaustopps abzuwenden,
  4. weist insbesondere auf die Möglichkeit hin, im Jahre 2012 den Anbaustopp zu revidieren (health-check),
  5. bittet die lokalen und nationalen Akteure der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, alles zu unternehmen, um den Anbaustopp für Weinreben aufrecht zu erhalten.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • Landesregierung Baden-Württemberg,
  • Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • Région Alsace,
  • Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
  • Regierung der Französischen Republik,
  • EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
  • Europäisches Parlament,
  • Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments,
  • Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Oberrheinregion.

Zur Kenntnisnahme an:

  • Kantonsregierung Aargau,
  • Kantonsregierung Basel-Landschaft,
  • Kantonsregierung Basel-Stadt,
  • Kantonsregierung Jura,
  • Kantonsregierung Solothurn.

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