Zusammenarbeit mit anderen grenzüberschreitenden Gremien

Plenarsitzung vom 7. Juni 2002

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 7. Juni 2002, und auf Antrag des Vorstandes,

  1. spricht sich dafür aus, die Zusammenarbeit mit der Oberrheinkonferenz als dem Gremium der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Exekutiven in der Ober­rheinregion zu vertiefen sowie die Zusammenarbeit mit dem Interregionalen Parlamentarierrat Lothringen-Luxemburg-Rheinland-Pfalz-Saarland-Wallonien (IPR) und der Parlamentarierkommission Bodensee zu pflegen;
  2. erwartet von einer besseren Zusammenarbeit und einer stärkeren Verzahnung mit der Oberrheinkonferenz sowie einer ständigen Kontaktpflege mit dem Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) und der Parlamentarierkommission Bodensee eine erfolgreichere Umsetzung der gemeinsamen Ziele;
  3. will eine bessere Verzahnung mit der Oberrheinkonferenz insbesondere dadurch erreichen,
    • dass zu den Kommissionssitzungen des Oberrheinrates Vertreter bzw. Vertreterin­nen der entsprechenden Arbeitsgruppe der Oberrheinkonferenz eingeladen werden,
    • dass die Oberrheinkonferenz und die Exekutiven der Oberrheinregion die Information über die Beschlüsse des Oberrheinrates auch zum Anlass dazu nehmen, dem Oberrheinrat Stellungnahmen zu seinen Empfehlungen und deren Weiterbehandlung zuzuleiten,
    • dass Vertreter und Vertreterinnen des Oberrheinrats und der Oberrheinkonferenz wechselseitig an den Plenarsitzungen teilnehmen,
    • dass die bisherigen regelmässigen Arbeitsbesprechungen der Vorstände von Ober­rheinrat und Oberrheinkonferenz fortgeführt werden,
    • dass die Praxis der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, schriftliche Anfragen von Mitgliedern des Oberrheinrates grenzüberschreitend zu beantworten, auch von den anderen Exekutiven der Oberrheinregion übernommen wird.

Viertens will der Oberrheinrat die Pflege einer Zusammenarbeit mit dem Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) und der Parlamentarierkommission Bodensee insbesondere dadurch erreichen,

  • dass der Oberrheinrat mit beiden Gremien, zuerst auf der Ebene der Vorstände, immer wenn nötig einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch pflegt,
  • dass diese Gremien sich in diesem Rahmen über ihre politische Arbeit, die orga­nisatorischen Rahmenbedingungen und ihre Zusammenarbeit mit den Exekutiven informieren.

Fünftens fordert der Oberrheinrat den jeweiligen Präsidenten bzw. die jeweilige Präsidentin auf, regelmässig über die Form und die Ergebnisse der Zusammenarbeit zu berichten.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an :

  • die Oberrheinkonferenz,
  • die Landesregierung Baden-Württemberg,
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz,
  • die Préfecture de la région Alsace,
  • die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura.

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