Zur Schaffung eines trinationalen Fonds für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Region Oberrhein

Plenarsitzung vom 21. November 2008

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 21. November 2008 und auf Antrag der Kommission Verkehr und Raumordnung,

  • hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass binationale Anstrengungen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Region Oberrhein mit dem positiven Entscheid zur Verlängerung des Trams No 8 von Basel nach Weil erfolgreich gewesen sind;
  • und ebenso, dass konkreten Anstrengungen zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Dreiländereck dank gemeinsamer Anstrengungen der beteiligten Gemeinden und des Landes Baden-Württemberg sowie des Bundes und der Kantonsregierungen in der Schweiz Erfolg beschieden ist.
  • Der Oberrheinrat befürwortet ebenso die mit Frankreich verfolgten, ähnlichen Projekte (Verlängerung Tram von Basel nach St. Louis).
  • Der Oberrheinrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass in der Schweiz enorme Anstrengungen unternommen werden, um den öffentlichen Verkehr grenzüber­schreitend weiter auszubauen.

Der Oberrheinrat

  1. ist der Ansicht, dass dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs in der Metropolregion Oberrhein eine besondere Priorität einzuräumen ist. Dies betrifft z. Bsp. im Nahverkehr den Ausbau der bestehenden Tram- und Buslinien über die Grenze, aber auch im Regionalverkehr den Ausbau der erfolgreich gestarteten Regio-S-Bahn;
  2. ist aufgrund dessen der Meinung, dass auch der unterirdischen Verbindung der verschiedenen S-Bahnlinien eine entscheidende Bedeutung zukommt;
  3. ist der Ansicht, dass die angeregte Schaffung eines trinationalen Fonds für öffentlichen Verkehr eine günstige Voraussetzung für einen beschleunigten Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Dreiland schaffen würde und deshalb von den zuständigen Entscheidungsträgern beiderseits des Rheins auf nationaler, kantonaler, regionaler und kommunaler Seite unterstützt und gefördert werden sollte;
  4. spricht sich dafür aus, dass diese Anstrengungen insbesondere auch im Licht der in der EU angestrebten „Territorialen Kohäsion“ und mit Blick auf das Projekt der Trinationalen Metropolregion Oberrhein in den drei Ländern koordiniert werden.

Der Oberrheinrat richtet deshalb diesen Beschluss:

  • in Deutschland: an die Bundesregierung, an das Land Baden-Württemberg, an das  Land Rheinland-Pfalz,
  • in der Schweiz: an das Schweizerische Bundesamt für Verkehr (BAV), an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel Land, Aargau, Solothurn und Jura,
  • in Frankreich: an die französische Regierung, an die Region Elsass, an die ADEME (Agentur für Umwelt und Energiewirtschaft),
  • an die Oberrheinkonferenz.

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