Verbindung TGV-ICE

Plenarsitzung vom 26. April 1999

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung vom 26. April 1999, und auf Antrag der Kommission "Verkehr - Raumordnung",

  1. verlangt von der französischen und deutschen Regierung, dass die juristischen und diplomatischen Schritte, die zum Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Kehl und Strasbourg als Vernetzungspunkt zwischen TGV und ICE nötig sind, schnellstens in Angriff genommen werden und so vorangetrieben werden, dass eine effiziente Verbindung zwischen dem französischen und deutschen Schienennetz gleich bei der Inbetriebnahme der ersten Phase des TGV zustande kommt ;
  2. begrüsst das Übereinkommen zwischen dem französischen Staat und den französischen Gebietskörperschaften vom 29. Januar 1999, das die Realisierung und die Inbetriebnahme der ersten Phase des TGV Est-Européen in den Jahren 2005 – 2006 bestimmt ;
  3. nimmt davon Kenntnis, dass die erste Phase des Baus des TGV Est-Européen die zur Beschleunigung und Kapazitätssteigerung notwendigen Arbeiten auf dem Abschnitt Strasbourg-Kehl miteinbezieht. Diese Arbeiten dienen der Verbindung zwischen TGV und ICE ;
  4. verlangt, dass diese Verbindung zum gleichen Zeitpunkt wie die am 29. Januar beschlossene erste Phase des TGV Est-Européen in Betrieb genommen werden kann ;
  5. äussert die Notwendigkeit die Studien und Prozeduren für eine baldige Realisierung der ersten Phase des TGV Rhin-Rhône als unumgängliches Element eines modernen und attraktiven europäischen Schienenangebots so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen und verlangt, dass die Anbindung des TGV Rhin-Rhône an das schweizer und an das deutsche Schienennetz schon in der Planung berücksichtigt wird ;
  6. tritt dafür ein, durch die erforderlichen Massnahmen mit gleicher Intensität die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch auf der Strecke Paris – Metz – Saarbrücken – Kaiserslautern – Ludwigshafen/Mannheim die in der Vereinbarung von La Rochelle vorgesehene Fahrzeit von weniger als drei Stunden erreicht wird.

 

Zurück