Territorialer Zusammenhalt im Grenzgebiet

Plenarsitzung vom 6. Juni 2008

Der Oberrheinrat, in seiner Sitzung vom 6. Juni 2008 und auf Antrag des Vorstandes,

  1. betont die große Bedeutung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 über das „Follow-up der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig – Ein europä­isches Aktionsprogramm für Raumentwick­lung und territorialen Zusammenhalt“,
  2. begrüßt insbesondere die Aufforderung an den Rat und den Ratsvorsitz der Europäischen Union, auf den erzielten Fortschritten in Bezug auf den territo­rialen Zusammenhalt aufzubauen und weiterhin Vorschläge für Initiativen in diesem Zusammenhang anzunehmen,
  3. fordert – in Anknüpfung an den Standpunkt des Europäischen Parlaments –, dass künftige Initiati­ven die Bedürfnisse der territorial benachteiligten Regionen wie vor allem auch von Grenzgebieten stärker in den Mittelpunkt stellen müssen,
  4. erklärt, dass dafür als Beispiel gerade die Oberrheinregion als grenzüber­schreitender europäischer Verflechtungsraum in Betracht kommt.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an den französischen Ratsvorsitz (ab 1. Juli 2008), und zur Information an:

  • die deutsche Bundesregierung,
  • den Schweizer Bundesrat,
  • die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz,
  • die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura,
  • die Oberrheinkonferenz.

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