Schweizer Beitrag zu code 24 (Rotterdam Genua)

Plenarsitzung vom 30. November 2012

Der Oberrheinrat, anlässlich seiner Plenarsitzung vom 30. November 2012 und auf Vorschlag des Vorstands, verabschiedet folgende Resolution:

Die Europäische Union verfolgt mit dem Interreg-Projekt «Code 24» ein ehrgeiziges Bahnprojekt, im Rahmen dessen die Bahninfrastruktur auf der bedeutendsten Europäischen Nord-Süd-Achse (Rotterdam-Genua) ausgebaut werden soll.

Die Schweiz leistet im Rahmen des Projekts «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» ZEB mit der Fertigstellung der Alpentransversalen (Gotthard und Lötschberg) bereits heute einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen des Projekts Code 24. Dessen Projektverantwort-liche haben aber auf der Gesamtstrecke vier Engpässe lokalisiert, von denen einer, die Juradurchquerung, im Oberrheingebiet liegt.

Die Eidgenössischen Räte – wie soeben ein weiteres Mal der Ständerat – haben dem Bahnprojekt Dritter Juradurchstich in der ZEB 2 Vorlage nicht die nötige Priorität eingeräumt.

Der zu erwartende Ausbau des Container-Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse wird aber zu einem Volumen führen, das diesen Dritten Juradurchstich zwingend nötig macht.

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarversammlung vom 30. November 2012, fasst auf Antrag des Vorstandes folgende Resolution:

  1. Der Bau eines dritten Juradurchstiches ist für die kommende Entwicklung im Eisenbahnverkehr für den gesamten Oberrheinraum und die gesamte Nord-Süd-Achse von zentraler Bedeutung und muss deshalb Eingang in die Schweizer Planung finden. Der vorgesehene Minimalausbau am Bözberg (Tunnelhöhe) reicht hierfür mit Sicherheit nicht. Es kann und darf nicht sein, dass die Schweiz aus Kostengründen einen Engpass kreiert, der den gesamten europäischen Nord–Süd–Verkehr behindert. Der Oberrheinrat erwartet von der Schweiz eine entsprechende Prioritätensetzung,
  2. Bei jeder Lösung ist darauf zu achten, dass der erfolgreiche Regionalverkehr (Regio-S-Bahn, Tarifverbund Nordwestschweiz) nicht durch ansteigende Frequenzen beim Güterverkehr beschnitten wird,
  3. Die kommende Elektrifizierung der Bahn auf der deutschen Rheinseite nach Waldshut darf nicht als Bypass missbraucht werden, der die Probleme nur in andere Regionen verschieben würde,
  4. Es ist zu prüfen, ob die Kantone der Nordwestschweiz für die Planung eines zusätzlichen Juradurchstiches eine Vorfinanzierung leisten können,
  5. Im Rahmen von Code 24 ist die Gründung eines EVTZ (Europäischer Verbund der territorialen Zusammenarbeit) geplant. Die Regierung der Schweiz ist gebeten, einen Anschluss an diesen europäischen Verkehrsverbund zu prüfen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • den Schweizer Bundesrat;
  • den Schweizer National- und Ständerat;
  • die Schweizerischen Bundesbahnen;
  • die Bundesregierung Deutschland;

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