Rahmenvereinbarung über die grenzüberschreitende Berufsausbildung

Plenarsitzung vom 9. Dezember 2013

Der Oberrheinrat, in seiner Plenarsitzung am 9. Dezember 2013 und auf Antrag der Kommissionen Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie Kultur, Jugend, Ausbildung,

  1. unterstützt im Wissen um die täglichen Pendlerströme im Oberrheingebiet alle             Bestrebungen zur Qualifizierung der Stellensuchenden auf dem             grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt;
  2. macht darauf aufmerksam, dass für das Ziel der Steigerung grenzüber-schreitender Berufsausbildung auch die Mobilität der Jugendlichen eine Unterstützung erfordert;
  3. anerkennt, dass bei der Beantwortung der zentralen Fragen im Bereich Arbeitsmarkt sowohl dem Oberrheinrat als auch der Oberrheinkonferenz eine zentrale Bedeutung zukommt;
  4. weist darauf hin, dass die Chancen für einen Arbeitsplatz mit zunehmender Qualifikation steigen und denkt dabei unter anderem an die Sprachkompetenz, welche auf allen Ausbildungsniveaus – ob Berufsausbildung oder Studium – gefördert werden muss;
  5. unterstreicht die Notwendigkeit der Umsetzung der Oberrhein-Charta zur Förderung der Mehrsprachigkeit vom Juni 2013 und betont, dass gerade die Zielsetzung der grenzüberschreitenden Berufsausbildung und Berufsausübung am Oberrhein eine Mehrsprachigkeit in den Nachbar-sprachen Deutsch und Französisch erfordert, und dem Erwerb der Sprache des Nachbarn in allen drei Ländern größte Aufmerksamkeit zu schenken ist;
  6. betont die Bedeutung der Rahmenvereinbarung über die grenzüber-schreitende Berufsausbildung am Oberrhein, welche am 12. September 2013 formell von Vertretern aus Politik und Wirtschaft aus Frankreich und Deutschland unterzeichnet worden ist;
  7. lädt die Wirtschaft, die Politik und die mit der Berufsbildung befassten Organisationen der Schweizer Kantone Jura, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau dazu ein, sich dieser Rahmenvereinbarung anzuschließen und damit eine grenzüberschreitende Berufsausbildung im gesamten Oberrheingebiet zu ermöglichen;
  8. nimmt zur Kenntnis, dass an der vom Oberrheinrat initiierten Tagung vom 30. Oktober 2013 ein großes Interesse der Wirtschaft der Nordwestschweiz festzustellen war, an diesem Ausgleichsprozess zwischen den drei Partnern teilzunehmen. Er bittet die Wirtschaftsverbände, die dort teilgenommen haben (Arbeitgeberverband Basel, Gewerbeverband Basel-Stadt), den jetzt begonnenen Prozess weiterzuführen, um den Erfolg dieses Projektes sicherzustellen.

Der Oberrheinrat richtet diese Resolution an:

  • die Landesregierung Baden-Württemberg
  • die Landesregierung Rheinland-Pfalz
  • die Regierung der Französischen Republik
  • die Région Alsace, die Departements Haut-Rhin und Bas-Rhin
  • die Nordwestschweizer Regierungskonferenz
  • die Kantonsregierungen auf dem Gebiet des Oberrheinrats (nachrichtlich)
  • die Wirtschaftsverbände der Nordwestschweiz
  • den Koordinator der Säule Politik der Trinationalen Metropolregion Oberrhein (nachrichtlich)

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